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Partnerbedingungen

1. Anbieterin, Geltungsbereich und Begriffe

Anbieterin des Partnerverzeichnisses ist die Førel UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Anbieterin").

Førel UG (haftungsbeschränkt)
Winterhuder Weg 29
22085 Hamburg
Deutschland
E-Mail: legal@withforel.com

Diese Partnerbedingungen gelten für Dienstleister:innen (z. B. Locations, Caterer, Fotograf:innen, Florist:innen, DJs, Trauredner:innen), die ihre Leistungen über das Verzeichnis der Anbieterin (nach außen auch „Førel Partnernetzwerk“) präsentieren (im Folgenden „Partner").

Diese Partnerbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ob der Partner als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft auftritt, ist unerheblich; maßgeblich ist allein die Unternehmereigenschaft nach § 14 BGB.

Der Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Partners wird ausdrücklich widersprochen; sie werden auch durch widerspruchslose Fortführung der Partnerschaft nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich in Textform zu.

Diese Partnerbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Anbieterin und Partner; sie sind von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer:innen des Dienstes zu unterscheiden.

Personenbezeichnungen in diesen Partnerbedingungen gelten für alle Geschlechter.

2. Gegenstand der Partnerschaft und Leistungen

Die Anbieterin erbringt im Rahmen der Partnerschaft folgende Leistungen:

  • Aufnahme und Darstellung eines Profils des Partners im Verzeichnis (insbesondere Name, Kategorie, Region, Beschreibung, Bilder und Verlinkungen);
  • Berücksichtigung des Partners im KI-gestützten Empfehlungspool (Ziffern 3 und 9).

Die Anbieterin kuratiert das Verzeichnis: Sie nimmt nur Partner auf, von deren Eignung sie überzeugt ist. Ob ein Partner einem Paar empfohlen wird, ergibt sich aus einem KI-gestützten Abgleich zwischen den Angaben des Paares und dem Profil des Partners; Einzelheiten regelt Ziffer 9.

3. Keine Erfolgsgarantie, Gleichbehandlung und Transparenz

Gegenstand der Leistung ist die Listung und die Berücksichtigung im Empfehlungspool, nicht ein wirtschaftlicher Erfolg. Die Anbieterin sichert insbesondere nicht zu:

  • eine bestimmte Anzahl von Einblendungen, Profilaufrufen, Anfragen oder Buchungen;
  • eine bestimmte Platzierung oder Reihenfolge innerhalb des Verzeichnisses;
  • dass der Partner einem bestimmten Paar oder einer Mindestzahl von Paaren empfohlen wird.

Alle Partner werden hinsichtlich der Platzierung gleich behandelt. Eine bevorzugte oder hervorgehobene Platzierung kann nicht erworben werden; weder ein gezahltes Entgelt noch eine unentgeltliche Listung, insbesondere als Founding Partner (Ziffer 5.2), beeinflusst die Reihenfolge der Darstellung. Auch die Kennzeichnung als Founding Partner beeinflusst Reihenfolge und Empfehlung nicht.

Hauptparameter für Reihenfolge und Auswahl sind: Das Verzeichnis zeigt zuerst die zuletzt aufgenommenen Partner. Sucht der KI-Assistent Partner, filtert er nach den Angaben des Paares zu Kategorie, Region, Preisklasse, Stil und Gästezahl; Partner ohne Angabe zur Kapazität bleiben dabei in der Auswahl. Die Treffer ordnet er nach zwei gleich gewichteten Punkten: ob die Preisklasse passt und ob mindestens ein Stil passt. Bei Gleichstand gilt die alphabetische Reihenfolge der Namen. Aus diesen Treffern wählt der KI-Assistent anschließend die für die jeweilige Anfrage passenden aus. Vollständigkeit oder Aktualität eines Profils fließen nicht ein. Eine Möglichkeit, das Ranking oder die Empfehlung gegen Entgelt zu beeinflussen, besteht nicht.

Die Anbieterin weist Paare in geeigneter Weise darauf hin, dass die im Verzeichnis gelisteten Dienstleister in einer Partnerschaft mit der Anbieterin stehen, die entgeltlich oder unentgeltlich ausgestaltet sein kann, und dass die Ausgestaltung die Reihenfolge der Darstellung nicht beeinflusst.

4. Aufnahme und Zustandekommen der Partnerschaft

Die Bewerbung als Partner erfolgt über das von der Anbieterin bereitgestellte Anmeldeformular. Mit dem Absenden der Bewerbung gibt der Dienstleister ein Angebot auf Aufnahme in das Verzeichnis ab. Die Anbieterin prüft die Bewerbung und entscheidet nach billigem Ermessen über die Aufnahme; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Die Partnerschaft kommt zustande, sobald die Anbieterin die Freischaltung des Profils in Textform bestätigt oder das Profil im Verzeichnis sichtbar schaltet.

5. Unentgeltliche Listung

5.1 Kostenlose Startphase

Soweit die Anbieterin dem Partner eine kostenlose Startphase gewährt, beginnt die Partnerschaft mit dieser Startphase ab Freischaltung des Profils. Die Dauer der Startphase wird dem Partner mit der Aufnahmebestätigung in Textform mitgeteilt. Während der Startphase ist die Listung unentgeltlich; Zahlungsdaten werden nicht erhoben. Beide Parteien können die Partnerschaft während der Startphase jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beenden.

Die Startphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Die Listung wird nach Ablauf der Startphase nur fortgeführt, wenn der Partner vor oder bei Ablauf der Startphase ausdrücklich ein kostenpflichtiges Abonnement beauftragt (Ziffer 6). Erteilt der Partner diese Beauftragung nicht, endet die Listung mit Ablauf der Startphase; eine Zahlungspflicht entsteht nicht.

5.2 Founding Partner (zeitlich begrenztes Angebot)

Die Anbieterin bietet für einen begrenzten Zeitraum die Aufnahme als „Founding Partner" an (die auf dieser Grundlage begründete Partnerschaft: „Founding-Partnerschaft"). Das Angebot richtet sich an Dienstleister, deren Bewerbung innerhalb des Angebotszeitraums bei der Anbieterin eingeht und die die Anbieterin in der Folge nach Ziffer 4 aufnimmt. Angebotszeitraum ist der Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr (MEZ). Die Anbieterin kann den Angebotszeitraum verlängern oder vorzeitig beenden; eine vorzeitige Beendigung wirkt nur für Bewerbungen, die nach ihrer Veröffentlichung auf der Website der Anbieterin eingehen. Bewerbungen, die nach dem Ende des Angebotszeitraums eingehen, begründen keine Founding-Partnerschaft; diese Ziffer 5.2 findet auf sie keine Anwendung. Die übrigen Bestimmungen dieser Partnerbedingungen bleiben unberührt.

Umfang des Angebots. Die Anbieterin kann die Zahl der Founding Partner insgesamt oder je Kategorie und Region begrenzen; ein Anspruch auf Aufnahme als Founding Partner besteht nicht. Je Unternehmen wird höchstens eine Founding-Partnerschaft für genau ein Profil gewährt; verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Auf die Founding-Partnerschaft findet Ziffer 5.1 keine Anwendung; eine Startphase wird nicht gewährt und die Listung endet nicht mit deren Ablauf.

Leistungsumfang. Die Founding-Partnerschaft umfasst ausschließlich die Leistungen nach Ziffer 2 in der bei Aufnahme des Partners geltenden Fassung, also die Aufnahme und Darstellung eines Profils im Verzeichnis sowie die Berücksichtigung im Empfehlungspool. Hierfür erhebt die Anbieterin vom Founding Partner kein Entgelt; die Ziffern 6 und 7 finden insoweit keine Anwendung. Zahlungsdaten werden nicht erhoben.

Nicht umfasste Leistungen. Nicht umfasst sind alle Leistungen, die über Ziffer 2 hinausgehen, insbesondere künftige zusätzliche Funktionen und Dienste der Anbieterin wie Werkzeuge zur Anfrage- oder Buchungsabwicklung, Auswertungen und Statistiken, Schnittstellen sowie eigenständige Werbe- oder Vermarktungsleistungen. Solche Leistungen bietet die Anbieterin, soweit sie diese einführt, gesondert und entgeltlich an; ihre Inanspruchnahme setzt eine ausdrückliche Beauftragung voraus. Ein Anspruch des Founding Partners auf deren unentgeltliche Nutzung besteht nicht.

Dauer. Die Founding-Partnerschaft ist nicht befristet. Sie besteht, solange die Anbieterin das Verzeichnis betreibt, und endet nur (1) durch Kündigung des Partners, (2) durch Beendigung der Listung nach Ziffer 9, (3) durch Einstellung des Verzeichnisses nach Ziffer 11, (4) nach Ziffer 14, (5) durch außerordentliche Kündigung einer Partei aus wichtigem Grund oder (6) mit einem Übergang der Partnerschaft auf einen Dritten (Absatz „Persönlichkeit der Vergünstigung"). Auf eine darüber hinausgehende ordentliche Kündigung der Founding-Partnerschaft verzichtet die Anbieterin. Eine Zusage, das Verzeichnis für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft zu betreiben, ist damit nicht verbunden.

Wiederaufnahme. Endet eine Founding-Partnerschaft durch Einstellung des Betriebs in einzelnen Kategorien oder Regionen nach Ziffer 11 Absatz „Einstellung des Verzeichnisses“ und nimmt die Anbieterin den Betrieb in der betroffenen Kategorie oder Region innerhalb von zwölf Monaten nach Wirksamwerden der Einstellung wieder auf, kann der frühere Founding Partner innerhalb einer angemessenen Frist nach Unterrichtung in Textform abweichend vom dortigen Ausschluss weitergehender Ansprüche die Wiederaufnahme der unentgeltlichen Listung nach dieser Ziffer 5.2 für dasselbe Profil verlangen; die Anbieterin unterrichtet die betroffenen früheren Founding Partner in Textform über die Wiederaufnahme des Betriebs.

Kennzeichnung. Die Anbieterin kann das Profil des Founding Partners im Verzeichnis als „Founding Partner" kennzeichnen. Die Kennzeichnung weist auf den Zeitpunkt der Aufnahme hin; sie enthält keine Aussage über die Qualität der Leistungen des Partners und beeinflusst Reihenfolge und Empfehlung nicht (Ziffer 3). Form und Darstellung der Kennzeichnung bestimmt die Anbieterin; ein Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung oder auf Beibehaltung der Kennzeichnung besteht nicht.

Aktualität des Profils. Die Anbieterin kann den Founding Partner höchstens einmal jährlich in Textform bitten, die Aktualität seiner Profilangaben zu bestätigen. Bestätigt der Partner die Angaben trotz Erinnerung und angemessener Nachfrist nicht, kann die Anbieterin die Listung nach Ziffer 9 beenden.

Persönlichkeit der Vergünstigung. Die Founding-Partnerschaft wird dem aufgenommenen Unternehmen gewährt. Abweichend von Ziffer 13 ist sie nicht übertragbar; eine Zustimmung der Anbieterin nach Ziffer 13 erstreckt sich nicht auf sie. Sie geht insbesondere nicht auf Erwerber im Rahmen einer Veräußerung des Unternehmens oder seines Geschäftsbetriebs, auf Rechtsnachfolger oder auf verbundene Unternehmen über; geht die Partnerschaft auf einen Dritten über, endet die Founding-Partnerschaft mit dem Übergang. Endet die Partnerschaft, lebt die Founding-Partnerschaft bei einer erneuten Bewerbung nicht wieder auf.

Beendigung durch den Partner. Der Partner kann die Founding-Partnerschaft jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beenden.

6. Kostenpflichtiges Abonnement, Laufzeit und Kündigung

Das kostenpflichtige Abonnement kommt zustande, wenn der Partner es ausdrücklich beauftragt. Die Beauftragung erfolgt, indem der Partner einen von der Anbieterin oder ihrem Zahlungsdienstleister bereitgestellten, eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Zahlungsvorgang abschließt (z. B. über einen Zahlungslink). Das Abonnement hat eine Laufzeit von einem Quartal (drei Monate) und wird im Voraus abgerechnet.

Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Quartal, sofern es nicht mit Wirkung zum Ende des laufenden Quartals gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform; soweit die Anbieterin ein Kundenportal des Zahlungsdienstleisters oder ein Partner-Konto bereitstellt, kann die Kündigung zudem darüber erklärt werden. Bei ordentlicher Kündigung zum Quartalsende erfolgt keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte für das laufende Quartal. Gesetzliche Erstattungsansprüche bei einer außerordentlichen Kündigung, die auf einem von der Anbieterin zu vertretenden Grund beruht, bleiben unberührt.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Preise, Preisanpassung und Zahlung

Tarifstufen

Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Kategorie der Leistung des Partners. Die Anbieterin gliedert die Kategorien zu diesem Zweck in Tarifstufen:

  • Stufe 1: Location, Catering;
  • Stufe 2: Fotograf:in, Videograf:in, DJ & Live-Musik, Trauredner:in, Florist:in, Brautmode & Accessoires, Trauringe, Dekoration & Verleih;
  • Stufe 3: Torte & Konditorei, Beauty, Haare & Make-up, Papeterie, Sonstiges.

Das konkrete Entgelt der jeweiligen Tarifstufe (netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) sowie das Abrechnungsintervall werden dem Partner vor der Beauftragung des kostenpflichtigen Abonnements klar und verständlich angezeigt. Maßgeblich ist der bei der Beauftragung angezeigte Preis.

Lässt sich die Leistung des Partners keiner der vorstehenden Kategorien eindeutig zuordnen, teilt die Anbieterin dem Partner vor der Beauftragung mit, welcher Kategorie und Tarifstufe sie ihn zuordnen würde. Der Partner entscheidet sodann, ob er die Partnerschaft zu diesen Bedingungen eingehen möchte.

Preisanpassung

Die Anbieterin kann das Entgelt für künftige Abrechnungszeiträume nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen, um die Entwicklung der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Hosting-, KI- und Zahlungsabwicklungskosten sowie Personal- und Vertriebskosten) abzubilden. Eine Anpassung wird dem Partner mindestens sechs Wochen vor ihrer Wirksamkeit in Textform unter Angabe des neuen Entgelts und des Wirksamkeitszeitpunkts mitgeteilt. Der Partner kann das Abonnement bis zum Wirksamkeitszeitpunkt zum Ende des laufenden Quartals kündigen. Kündigt der Partner nicht und widerspricht er nicht, gilt das angepasste Entgelt ab dem mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart, sofern die Anbieterin in der Mitteilung auf diese Folge hingewiesen hat.

Zahlung

Die Abrechnung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). Das Entgelt wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus über die vom Partner hinterlegte Zahlungsart eingezogen; Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen an Unternehmer innerhalb der Europäischen Union kann das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden.

Scheitert der Einzug des Entgelts (z. B. mangels Deckung oder wegen einer abgelaufenen Zahlungsart), teilt die Anbieterin dies dem Partner mit und kann die Listung nach vorheriger Ankündigung aussetzen oder beenden, bis die Zahlung erfolgt ist. Für nicht bezahlte Zeiträume besteht kein Anspruch auf Listung. Eine unentgeltliche Listung nach Ziffer 5.2 bleibt hiervon unberührt; in diesem Fall kann die Anbieterin nur die entgeltliche Zusatzleistung aussetzen oder beenden, für die das Entgelt geschuldet ist.

8. Pflichten des Partners, Inhalte und Rechteeinräumung

Der Partner stellt sicher, dass seine Profilangaben (insbesondere Leistungen, Preise, Verfügbarkeiten und Kontaktdaten) richtig und aktuell sind, und beantwortet Anfragen von Paaren in angemessener Zeit. Der Partner stellt keine rechtswidrigen, irreführenden oder rechtsverletzenden Inhalte ein.

Der Partner räumt der Anbieterin an den von ihm bereitgestellten Inhalten (insbesondere Texte, Logos und Bilder) ein einfaches, auf die Dauer der Partnerschaft beschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Darstellung des Profils im Verzeichnis und für die Bewerbung des Verzeichnisses über die eigenen Kanäle der Anbieterin (insbesondere Website, Social-Media-Kanäle, Newsletter und Online-Anzeigen) erforderlich ist. Der Partner sichert zu, über sämtliche hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere an abgebildeten Werken sowie an den Einwilligungen abgebildeter Personen. Für Inhalte, die der Partner der Anbieterin freiwillig und ausdrücklich zu Referenzzwecken überlässt (insbesondere Referenzaussagen und Zitate), gilt das Nutzungsrecht auch nach Ende der Partnerschaft fort, bis der Partner es in Textform widerruft. Nach dem Widerruf entfernt die Anbieterin die betroffenen Inhalte in angemessener Frist.

Widerruft eine abgebildete Person ihre Einwilligung oder entfallen Rechte des Partners an bereitgestellten Inhalten, informiert der Partner die Anbieterin unverzüglich in Textform; die Anbieterin entfernt die betroffenen Inhalte in angemessener Frist.

Freistellung: Machen Dritte Ansprüche gegen die Anbieterin geltend, weil vom Partner bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen, stellt der Partner die Anbieterin von diesen Ansprüchen sowie den notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

9. Rechte der Anbieterin, Kuratierung und Entfernung

Die Anbieterin prüft eingestellte Inhalte nicht laufend, ist jedoch berechtigt, Profile redaktionell zu formatieren und offensichtlich rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte zu entfernen.

Ob und wann ein Partner einem Paar empfohlen wird, ergibt sich aus einem KI-gestützten, nicht deterministischen Abgleich zwischen den Angaben des Paares und dem Profil des Partners. Die Anbieterin trifft die einzelne Empfehlung nicht manuell und kann den Zeitpunkt oder die Häufigkeit einer Empfehlung weder zusichern noch steuern. Ein Anspruch auf Empfehlung besteht nicht. Genauigkeit und Aussagekraft der Profilangaben des Partners können die Wahrscheinlichkeit einer passenden Empfehlung beeinflussen.

Die Anbieterin kann eine Listung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere schwerwiegende oder wiederholte Vertragsverstöße, rechtswidrige Inhalte, begründete Beschwerden oder eine trotz Erinnerung und angemessener Nachfrist ausbleibende Bestätigung der Profilangaben nach Ziffer 5.2) einschränken, aussetzen oder beenden. Schränkt die Anbieterin eine Listung ein oder setzt sie diese aus, teilt sie dem Partner die Gründe spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform mit. Beendet die Anbieterin die Listung vollständig, teilt sie dem Partner die Gründe mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Diese Frist gilt nicht, wenn die Anbieterin einer rechtlichen Verpflichtung unterliegt, die Listung sofort zu beenden, oder der Partner wiederholt gegen diese Partnerbedingungen verstoßen hat. Bei behebbaren Verstößen gewährt die Anbieterin zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe.

10. Datenschutz, Datenzugang und Verantwortlichkeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung der Anbieterin.

Anbieterin und Partner sind hinsichtlich der von ihnen jeweils verarbeiteten personenbezogenen Daten eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Anbieterin übermittelt keine personenbezogenen Daten der Paare an Partner. Im Verzeichnis werden ausschließlich die vom Partner bereitgestellten Profildaten dargestellt; eine Kontaktaufnahme erfolgt auf eigene Initiative des Paares unmittelbar gegenüber dem Partner. Übermittelt ein Paar dabei personenbezogene Daten an den Partner, ist der Partner für deren weitere Verarbeitung eigenständig verantwortlich. Eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO wird hierdurch nicht begründet.

Datenzugang: Über den Dienst erhält der Partner keinen Zugang zu personenbezogenen Daten der Paare; er erhält nur Daten, die ein Paar ihm bei einer eigenen Kontaktaufnahme unmittelbar übermittelt. Zugang zu aggregierten oder personenbezogenen Nutzungsdaten des Verzeichnisses besteht nicht. Die Anbieterin hat Zugang zu den vom Partner bereitgestellten Profildaten sowie zu Nutzungsdaten des Dienstes.

11. Verfügbarkeit, Einstellung des Verzeichnisses und höhere Gewalt

Die Anbieterin stellt das Verzeichnis mit einer branchenüblichen Verfügbarkeit bereit. Ein Anspruch auf eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht. Ausgenommen sind insbesondere notwendige, angemessen angekündigte Wartungsarbeiten.

Einstellung des Verzeichnisses. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, das Verzeichnis dauerhaft zu betreiben. Sie kann den Betrieb insgesamt oder in einzelnen Kategorien oder Regionen einstellen. Die Einstellung teilt sie dem Partner mindestens drei Monate vor dem Wirksamwerden in Textform mit; mit dem Wirksamwerden endet die Partnerschaft. Bei einer Einstellung in einzelnen Kategorien oder Regionen endet die Partnerschaft nur mit den Partnern der betroffenen Kategorie oder Region. Bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach dem Wirksamwerden erstattet die Anbieterin anteilig. Weitergehende Ansprüche wegen der Einstellung, insbesondere auf Fortführung der Listung oder auf eine Entschädigung für unentgeltlich gewährte Listungen, bestehen nicht; Ziffer 12 bleibt unberührt.

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Krieg, Epidemien, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle notwendiger Drittanbieter (insbesondere Hosting, Authentifizierung, Datenbank, KI-Schnittstellen und Zahlungsdienstleister), soweit deren Ausfall seinerseits auf einem außergewöhnlichen, von außen kommenden und auch bei größter Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignis beruht, befreien die Anbieterin für ihre Dauer von der Leistungspflicht.

Für Schäden und Nachteile, die auf Ereignissen höherer Gewalt im vorstehenden Sinne beruhen, ist die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Haftung

Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung der Listung und die Berücksichtigung im Empfehlungspool, nicht jedoch einen wirtschaftlichen Erfolg. Für das Ausbleiben von Einblendungen, Anfragen, Empfehlungen oder Buchungen haftet die Anbieterin nicht.

  1. Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der durch Partner oder durch Dritte eingestellten Inhalte sowie automatisiert oder durch Künstliche Intelligenz (KI) generierter Zusammenfassungen, Übersetzungen oder Darstellungen dieser Inhalte auf der Plattform.

Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Anbieterin der Höhe nach zusätzlich auf das vom Partner in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlte Entgelt begrenzt; ist die Listung im Zeitpunkt der Pflichtverletzung unentgeltlich (Ziffer 5), tritt an die Stelle dieses Betrags ein Betrag von 500 EUR, soweit dieser höher ist. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen der Nummer 1 sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

13. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Partner kann Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform auf Dritte übertragen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Die Aufrechnung ist ihm nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gestattet.

14. Änderung dieser Partnerbedingungen

Die Anbieterin kann diese Partnerbedingungen anpassen, wenn dies aus zwingenden rechtlichen Gründen, zur Beseitigung gerichtlich festgestellter Unwirksamkeiten, zur Anpassung an geänderte technische Rahmenbedingungen oder zur Berücksichtigung wesentlicher Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich ist. Die Anbieterin informiert den Partner mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform über die beabsichtigten Änderungen.

Der Partner kann den Änderungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die Änderungen als nicht vereinbart; die Anbieterin kann in diesem Fall bei entgeltlicher Listung das Abonnement und im Übrigen die Partnerschaft zum Wirksamkeitsdatum der Änderung ordentlich kündigen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern die Anbieterin den Partner in der Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat. Der Partner kann zudem bei entgeltlicher Listung das Abonnement und im Übrigen die Partnerschaft bis zum Inkrafttreten der Änderungen mit Wirkung zu deren Wirksamkeitszeitpunkt kündigen. Die Änderungen gelten nur für die Zukunft. Die Unentgeltlichkeit der Founding-Partnerschaft und der Verzicht der Anbieterin auf die ordentliche Kündigung (Ziffer 5.2, Dauer) können nach dieser Ziffer 14 nicht geändert werden. Für Anpassungen des Entgelts gilt ausschließlich das in Ziffer 7 (Preisanpassung) geregelte Verfahren.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort für die Leistungen der Anbieterin ist ihr Sitz.
  3. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Partnerschaft Hamburg.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser Partnerbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 26. September 2026

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