Ratgeber

Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkennen lassen: Was ist nötig?

Die Nachbeurkundung eurer Auslandsehe ist freiwillig. Eure ausländische Heiratsurkunde dient als Nachweis der Ehe. Ob die Ehe für einen konkreten Vorgang wirksam ist, prüft die zuständige Behörde. Über die Nachbeurkundung entscheidet das Standesamt.

Aktualisiert am 17. Oktober 2026

Kurz gesagt: Ist die Nachbeurkundung Pflicht?

Nein. Die Nachbeurkundung ist freiwillig. Eine im Ausland geschlossene Ehe braucht keinen deutschen Registereintrag, um in Deutschland wirksam zu sein. Für die Wirksamkeit müssen grundsätzlich die Ehevoraussetzungen nach dem jeweiligen Heimatrecht und die Form am Trauort erfüllt sein. Die zuständige Behörde prüft das für ihren Vorgang. Für euren Antrag auf Nachbeurkundung entscheidet das Standesamt. Das erläutert das Auswärtige Amt.

Mit der Nachbeurkundung könnt ihr eine deutsche Eheurkunde bekommen. Wenn ihr in Deutschland lebt und keinen Eintrag ins Eheregister beantragt, müsst ihr die Ehe laut ServicePortal Berlin beim Bürgeramt ins Melderegister eintragen lassen. Das sind zwei verschiedene Register.

Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkennen lassen: Wer ist zuständig?

Nach § 34 PStG könnt ihr die Nachbeurkundung beantragen, wenn mindestens eine Person bei Antragstellung deutsch ist. Erfasst sind auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Wendet euch an das Standesamt, in dessen Bereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich so keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Ein früherer deutscher Wohnsitz zählt also auch, wenn ihr heute im Ausland lebt.

Ausländische Heiratsurkunde anerkennen lassen: Welche Unterlagen braucht ihr?

Die ausländische Heiratsurkunde ist laut Auswärtigem Amt euer Nachweis der Ehe. Lasst euch vor dem Bestellen oder Übersetzen vom Standesamt eure persönliche Unterlagenliste geben. Berlin nennt:

  • Antrag und ausländische Heiratsurkunde.
  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister.
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Eheleute.
  • Bei Vorehen gegebenenfalls Urkunden und Nachweise über deren Auflösung.
  • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis.
  • Grundsätzlich beglaubigte deutsche Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden.
  • Gegebenenfalls Apostille oder Legalisation als Echtheitsnachweis.

Eine Meldebescheinigung kann ebenfalls dazugehören: Die Deutsche Botschaft Tirana nennt in ihrer Liste eine vorhandene Melde- oder Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes. Das ist keine pauschale Pflicht für jedes Paar. Welche Nachweise in welcher Form nötig sind, entscheidet euer Standesamt im Einzelfall.

Nachbeurkundung: Gebühren und Bearbeitungszeit

Laut ServicePortal Berlin kostet die Eintragung in Berlin 80 Euro, wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist, 125 Euro bei ausländischem Recht für eine Person und 170 Euro für beide. Eine Eheurkunde kostet dort 12 Euro. Lasst euch die Kosten für euren Antrag vom zuständigen Standesamt nennen.

Das Standesamt Berlin-Pankow nennt für seinen Bereich Eheregister vier bis acht Wochen Erstbearbeitungszeit. Die Angabe nennt keine Dauer bis zum fertigen Registereintrag. Übertragt sie nicht auf andere Standesämter. Fragt dort nach dem aktuellen Stand.

Namenserklärung: Was ihr vor neuen Ausweisen klärt

Nicht jeder Name aus einer ausländischen Eheurkunde gilt automatisch auch in Deutschland. Laut Standesamt Berlin-Neukölln kann eine Namenserklärung vor einem deutschen Pass oder Personalausweis mit dem Ehenamen nötig sein. Sie ist auch ohne Nachbeurkundung möglich. Das Standesamt nimmt sie förmlich entgegen und kann danach eine Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Dafür sprecht ihr beide beim Standesamt, in einem Notariat oder bei einer deutschen Auslandsvertretung vor. Ohne Nachbeurkundung bekommt ihr keine deutsche Eheurkunde.

Beachtet dabei das Namensrecht seit dem 1. Mai 2025: Für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland richtet sich die Namensführung bei einer Heirat seit diesem Datum nach dem Recht dieses Landes. Ein dort erworbener Ehename kann deshalb ohne deutsche Namenserklärung gelten. Ihr könnt beim deutschen Standesamt auch deutsches Namensrecht wählen. Dabei kann euer Name in Deutschland und im Ausland unterschiedlich sein. Klärt vor neuen Ausweisdokumenten mit dem Standesamt oder der deutschen Auslandsvertretung, welchen Namen ihr führt und welchen Nachweis ihr braucht.

  1. Zuständiges Standesamt kontaktieren und eure Situation schildern.
  2. Unterlagenliste sowie Form von Echtheitsnachweis und Übersetzung klären.
  3. Nachbeurkundung und gegebenenfalls Namenserklärung abstimmen.
  4. Vor neuen Ausweisen die Namensführung und nötigen Nachweise bestätigen lassen.

Quellen

Alle folgenden amtlichen Quellen: abgerufen am 17. Oktober 2026.

FAQ

Häufige Fragen zur Nachbeurkundung einer Auslandsehe

Müssen wir unsere Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkennen lassen?

Die Nachbeurkundung ist freiwillig. Sie ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ehe. Ob die Ehe für einen konkreten Vorgang wirksam ist, prüft die zuständige deutsche Behörde selbst.

Wer kann eine Nachbeurkundung nach § 34 PStG beantragen?

Ist mindestens eine Person bei Antragstellung deutsch, können die Eheleute den Antrag stellen. Das Gesetz erfasst auch Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Welches Standesamt ist für unsere Auslandsehe zuständig?

Das Standesamt am Wohnsitz, letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der antragsberechtigten Person. Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit, übernimmt das Standesamt I in Berlin.

Wie können wir eine ausländische Heiratsurkunde anerkennen lassen?

Legt die amtliche Heiratsurkunde der Stelle vor, die sie für euren Vorgang braucht. Für die Nachbeurkundung klärt das Standesamt, welche Übersetzung und welcher Echtheitsnachweis nötig sind. Je nach Urkunde kommen Apostille oder Legalisation infrage.

Welche Unterlagen nennt Berlin für die Nachbeurkundung?

Antrag, Eheurkunde, Geburtsnachweise und Ausweise beider Eheleute; grundsätzlich beglaubigte deutsche Übersetzungen fremdsprachiger Urkunden und gegebenenfalls Apostille oder Legalisation. Weitere Nachweise hängen vom Einzelfall ab.

Was kostet die Nachbeurkundung in Berlin?

Laut ServicePortal Berlin kostet die Eintragung in Berlin 80 Euro bei ausschließlich deutschem Recht, 125 Euro bei ausländischem Recht für eine Person und 170 Euro für beide. Eine Eheurkunde kostet dort 12 Euro.

Wie lange dauert die Nachbeurkundung?

Fragt euer zuständiges Standesamt. Das Standesamt Berlin-Pankow nennt für seinen Bereich Eheregister vier bis acht Wochen Erstbearbeitungszeit. Das ist keine Zusage für den Abschluss eurer Nachbeurkundung und keine Frist für andere Standesämter.

Brauchen wir vor neuen Ausweisen eine Namenserklärung?

Das hängt von eurer Namensführung ab. Klärt vor neuen Ausweisen mit dem Standesamt oder der deutschen Auslandsvertretung, ob eine Erklärung nötig ist. Eine Namenserklärung ist auch ohne Nachbeurkundung möglich. Ist sie nötig, muss sie öffentlich beglaubigt werden.