Kurz gesagt: Anerkennung einer Heirat im Ausland
Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe gilt grundsätzlich auch in Deutschland. Ihr müsst sie dafür nicht erneut schließen und nicht im deutschen Eheregister eintragen lassen. Die ausländische Heiratsurkunde dient als Nachweis. Deutsche Behörden prüfen die Wirksamkeit im jeweiligen Vorgang, etwa bei einer Namenserklärung. Eine Nachbeurkundung nach § 34 PStG ist freiwillig, wenn mindestens eine Person deutsch ist. Danach könnt ihr eine deutsche Eheurkunde erhalten. Wenn ihr in Deutschland lebt und auf die Nachbeurkundung verzichtet, meldet eure Ehe beim Bürgeramt für das Melderegister.
Nachbeurkundung der Auslandsehe beim Standesamt
Nach § 34 Personenstandsgesetz könnt ihr die Ehe auf Antrag in ein deutsches Eheregister eintragen lassen, wenn eine Person deutsch ist. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz, letzten deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der antragsberechtigten Person. Sonst ist es das Standesamt I in Berlin.
Ohne Eintrag bleibt eine wirksame Ehe wirksam. Für Vorgänge in Deutschland legt ihr die ausländische Eheurkunde vor. Mit Eintrag könnt ihr eine deutsche Eheurkunde bestellen. Die Nachbeurkundung ersetzt keine Prüfung, ob die Ehe gültig geschlossen wurde. Wenn ihr in Deutschland lebt und keinen Eintrag beantragt, müsst ihr die Ehe beim Bürgeramt ins Melderegister eintragen lassen.
Gebühren hängen vom Standesamt und eurem Fall ab: Berlin nennt für die Eintragung 80 Euro, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist, und 125 Euro, wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist. Fragt euer Standesamt nach den Kosten für euren Antrag und mögliche zusätzliche Urkunden.
Welche Unterlagen braucht ihr nach der Heirat im Ausland?
Diese Fälle helfen euch beim Sammeln. Die verbindliche Liste gibt euch das zuständige Standesamt. Berlin nennt für eine Nachbeurkundung insbesondere Antrag, Eheurkunde, Geburtsnachweise und Ausweise beider Personen. Frühere Ehen können weitere Nachweise erfordern.
- Ihr seid beide deutsch: Antrag, ausländische Heiratsurkunde, Geburtsurkunden oder beglaubigte Geburtenregisterauszüge und gültige Ausweise. Nachweise über frühere Ehen und deren Auflösung kommen bei Bedarf dazu.
- Eine Person hat eine andere Staatsangehörigkeit: Die Grundliste gilt auch hier. Gebt beide Staatsangehörigkeiten an und fragt nach weiteren Personenstandsurkunden sowie der Form ausländischer Nachweise. Die Prüfung kann ausländisches Recht betreffen.
- Dänemark: Vor der Trauung verlangt Familieretshuset für die internationale Ehe eine dänische Prüfungsbescheinigung. Haltet Ausweise und Nachweise zum rechtmäßigen Aufenthalt bereit; bei einer früheren Ehe auch den Nachweis über ihre Auflösung. Für den deutschen Antrag braucht ihr anschließend die dänische Eheurkunde und die Unterlagen der Grundliste.
- USA, etwa Las Vegas: Verlasst euch nicht auf die Bescheinigung der Trauung. Bestellt die beglaubigte Heiratsurkunde beim County Recorder. Für eine Urkunde aus Nevada beschreibt das Auswärtige Amt die Apostille auf der beglaubigten Kopie. Fragt euer Standesamt auch nach einer Übersetzung.
Bei einer Hochzeit in Italien, Gibraltar oder einem anderen Land legt euch die dortige Trauungsbehörde fest, welche Unterlagen ihr vor der Trauung braucht. Euer deutsches Standesamt sagt euch, welche Urkunden es danach für die Nachbeurkundung verlangt.
Apostille, Legalisation und Übersetzung der Heiratsurkunde
Eine Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Welche Form ihr braucht, hängt vom Ausstellungsstaat und der deutschen Stelle ab. Für bestimmte öffentliche Urkunden aus EU-Staaten entfallen Apostille und Legalisation. Fremdsprachige Urkunden brauchen nach Angaben des Berliner Standesamts grundsätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung; Ausnahmen und weitere Nachweise klärt ihr dort vorab. Lasst die Form prüfen, bevor ihr Geld für eine Beglaubigung oder Übersetzung ausgebt.
Heiraten in Dänemark: der Weg zur Trauung
Dänemark bietet für internationale Paare einen zentralen Antrag auf die Prüfungsbescheinigung bei Familieretshuset. Ihr reicht die geforderten Nachweise ein und lasst eure Ehevoraussetzungen prüfen. Die Behörde nennt Ausweise, Aufenthaltsnachweise und je nach Fall Unterlagen zu früheren Ehen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhaltet ihr die Bescheinigung für die Trauung in Dänemark. Das ist ein eigener dänischer Schritt; die spätere Nachbeurkundung in Deutschland bleibt freiwillig.
Name nach der Auslandshochzeit: Wann ist eine Erklärung nötig?
Für deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland richtet sich die Namensführung bei einer Heirat seit dem 1. Mai 2025 nach dem Recht dieses Landes. Ein dort erworbener Ehename kann deshalb ohne deutsche Namenserklärung gelten. In anderen Fällen kann eine Namenserklärung nötig sein, auch ohne Nachbeurkundung. Klärt eure Namensführung vor neuen Ausweisen mit dem Standesamt oder der deutschen Auslandsvertretung. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Namensänderung nach der Hochzeit.
Offizielle Quellen
- Auswärtiges Amt: Eheschließung im Ausland
- § 34 PStG: Nachbeurkundung
- Art. 11 EGBGB: Form und Art. 13 EGBGB: Ehevoraussetzungen
- Service Berlin: Unterlagen und Gebühren
- Auswärtiges Amt: internationaler Urkundenverkehr
- Familieretshuset: Antrag für internationale Ehen
- Auswärtiges Amt: Heirat in Nevada
- Standesamt Berlin-Neukölln: Namenserklärung
- Auswärtiges Amt: Namensrecht seit Mai 2025
Häufige Fragen zur Heirat im Ausland
Ist eine Heirat im Ausland in Deutschland gültig?
Grundsätzlich ja, wenn ihr bei der Trauung die Ehevoraussetzungen nach eurem jeweiligen Heimatrecht erfüllt und die Form am Trauort oder nach eurem Heimatrecht einhaltet. Für gleichgeschlechtliche Ehen gilt nach Art. 17b EGBGB das Recht des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde. Eine deutsche Behörde prüft die Wirksamkeit bei Bedarf für ihren eigenen Vorgang. Eine eigene allgemeine Anerkennungsstelle gibt es nicht.
Müssen wir eine Auslandsehe in Deutschland registrieren lassen?
Die Nachbeurkundung im deutschen Eheregister ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Wirksamkeit eurer Ehe. Ist mindestens eine Person deutsch, könnt ihr sie nach § 34 PStG beantragen. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Lebt ihr in Deutschland und beantragt keine Nachbeurkundung, müsst ihr die Ehe beim Bürgeramt ins Melderegister eintragen lassen.
Was passiert, wenn wir die Ehe nicht nachbeurkunden lassen?
Eine wirksam geschlossene Ehe bleibt wirksam. Ihr weist sie gegenüber deutschen Stellen mit eurer ausländischen Heiratsurkunde nach. Die zuständige Stelle kann dafür eine Übersetzung oder einen Echtheitsnachweis verlangen. Ohne Nachbeurkundung bekommt ihr keine deutsche Eheurkunde aus diesem Eheregister.
Wo beantragen wir die Nachbeurkundung der Auslandsehe?
Beim Standesamt an eurem Wohnsitz, letzten deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Fragt vorab nach der Unterlagenliste für euren Fall.
Braucht unsere ausländische Heiratsurkunde eine Apostille oder Legalisation?
Das hängt vom Ausstellungsstaat und der Stelle ab, bei der ihr die Urkunde vorlegt. Für Urkunden aus Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kommt eine Apostille infrage, sonst gegebenenfalls eine Legalisation. Bestimmte Urkunden aus EU-Staaten sind davon befreit. Klärt die geforderte Form vorab mit dem Standesamt.
Wie läuft Heiraten in Dänemark für ein deutsches Paar ab?
Für eine internationale Eheschließung beantragt ihr zunächst die dänische Prüfungsbescheinigung. Familieretshuset verlangt unter anderem Ausweise, Nachweise zum rechtmäßigen Aufenthalt und bei früheren Ehen Nachweise über deren Auflösung. Nach positiver Prüfung könnt ihr die Trauung in Dänemark vereinbaren. Prüft danach mit eurem deutschen Standesamt, welche Form der dänischen Eheurkunde es braucht.
Reicht nach einer Hochzeit in Las Vegas die Bescheinigung aus der Kapelle?
Nein. Nach Angaben der deutschen Auslandsvertretungen ist die bei der Trauung ausgehändigte Bescheinigung keine standesamtliche Heiratsurkunde. Bestellt die beglaubigte Heiratsurkunde beim zuständigen County Recorder und lasst für die Vorlage in Deutschland eine Apostille aus Nevada anbringen.
Ändert sich unser Nachname durch die Heirat im Ausland automatisch?
Das hängt von eurem gewöhnlichen Aufenthalt und dem geltenden Namensrecht ab. Lebt eine deutsche Person im Ausland und heiratet dort seit dem 1. Mai 2025, kann ein nach dem dortigen Recht erworbener Ehename ohne deutsche Namenserklärung gelten. Sonst kann eine Namenserklärung nötig sein, auch ohne Nachbeurkundung. Klärt eure Namensführung vor neuen Ausweisen mit dem Standesamt oder der deutschen Auslandsvertretung.