Kurz gesagt: So ändert ihr euren Namen nach der Hochzeit
- Ihr könnt eure Namen behalten, einen eurer Namen als gemeinsamen Ehenamen wählen oder seit dem 1. Mai 2025 einen Doppelnamen, den ihr beide tragt.
- Den Namen erklärt ihr beim Standesamt, am einfachsten bei der Trauung. Später geht es jederzeit während der Ehe, dann mit öffentlicher Beglaubigung.
- Die Reihenfolge: Eheurkunden, dann Personalausweis und Reisepass, dann Krankenkasse, Arbeitgeber, Bank, Versicherungen und Verträge.
- Zum Bürgeramt müsst ihr nur für neue Ausweise. Den neuen Namen meldet das Standesamt selbst an die Meldebehörde.
- Kosten: Personalausweis 46 Euro, Reisepass 70 Euro, unter 24 Jahren weniger. Die Namenserklärung bei der Trauung ist zum Beispiel in Berlin kostenlos.
Nachname nach der Hochzeit: Diese Möglichkeiten habt ihr
Keine Möglichkeit ist richtiger als eine andere. Entscheidend ist, was zu euch passt. Als Beispiel heiraten Lena Berg und Tom Kaya:
Beide Namen behalten
Ihr bestimmt keinen Ehenamen und heißt weiter Lena Berg und Tom Kaya. Ausweise, Konten und Verträge bleiben, wie sie sind.
Ein Name wird Ehename
Ihr heißt beide Berg oder beide Kaya. Wählen könnt ihr den Geburtsnamen oder den heute geführten Namen einer Person, also auch einen Namen aus einer früheren Ehe.
Doppelname für beide (neu seit Mai 2025)
Ihr heißt beide Berg-Kaya oder beide Kaya-Berg. Die Namen stehen mit Bindestrich, außer ihr erklärt, dass ihr ihn ohne Bindestrich wollt. Mehr als zwei Namen sind nicht erlaubt.
Ehename plus Begleitname
Wird Kaya euer Ehename, kann Lena ihren bisherigen Namen oder ihren Geburtsnamen voranstellen oder anfügen: Lena Berg Kaya oder Lena Kaya Berg, auf Wunsch mit Bindestrich. Tom heißt nur Kaya. Den Begleitnamen gibt es nicht, wenn euer Ehename schon ein Doppelname ist.
Doppelname nach der Hochzeit: Was seit Mai 2025 gilt
Bis zum 30. April 2025 konntet ihr keinen Doppelnamen aus euren beiden Namen bilden. Nur eine Person konnte ihren Namen als Begleitnamen an den Ehenamen hängen. Seit dem 1. Mai 2025 könnt ihr einen Doppelnamen aus euren beiden Namen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Die Reihenfolge wählt ihr frei.
- Mehrteilige Namen: Hat eine:r von euch schon einen Doppelnamen, nehmt ihr für den neuen Doppelnamen nur einen Teil davon. Wählt ihr einen einzelnen Namen als Ehenamen, dürft ihr einen mehrteiligen Namen dabei auch kürzen.
- Kinder: Eure Kinder bekommen den Ehenamen, also auch den Doppelnamen. Einen Begleitnamen geben Eltern nicht weiter.
- Schon verheiratet: Paare, die am 1. Mai 2025 bereits einen Ehenamen führten, dürfen ihn einmal in einen Doppelnamen aus beiden Namen ändern. Sie können die Wahl des Ehenamens auch widerrufen. Dann gelten wieder die Namen von vor der Bestimmung. Einen neuen Ehenamen können sie danach nach aktueller Rechtsprechung in der Regel nicht mehr bestimmen.
- Begleitname widerrufen: Einen Begleitnamen könnt ihr einmal widerrufen. Danach ist kein neuer Begleitname mehr möglich.
Wann und wo ihr die Namenserklärung abgebt
Sprecht eure Namenswahl schon bei der Anmeldung der Eheschließung an. Bei der Trauung fragt das Standesamt dann, ob ihr einen Ehenamen bestimmen wollt. Gebt ihr die Erklärung dort ab, gilt der neue Name ab der Eheschließung. In Berlin kostet das nichts.
Ihr könnt den Ehenamen auch später bestimmen, jederzeit solange die Ehe besteht. Eine Frist gibt es nicht. Die spätere Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Das übernimmt das Standesamt, bei dem ihr geheiratet habt, oder das Standesamt an eurem Wohnort. Berlin nimmt dafür 25 Euro und 12 Euro für eine Bescheinigung über die Namensführung.
Die Reihenfolge, die euch Wege spart
- Eheurkunden besorgen. Bestellt mehrere beglaubigte Ausfertigungen der Eheurkunde oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Eheregister. Fragt vorher, welche Form die einzelnen Stellen akzeptieren.
- Ausweise beantragen. Macht zuerst einen Termin für Personalausweis und, wenn ihr ihn braucht, Reisepass. Nehmt die Eheurkunde mit. Die Dokumente mit dem bisherigen Namen werden mit dem neuen Namen ungültig.
- Alle weiteren Stellen abarbeiten. Viele Banken, Versicherungen und Vertragspartner:innen möchten den neuen Ausweis oder die Eheurkunde sehen. Mit fertigen Dokumenten geht die Umstellung meist schneller.
Legt für jede Person eine eigene Liste an. Markiert, wer die Änderung online erledigt, wer ein Original sehen will und wo ein Termin nötig ist. Eine allgemeine Checkliste für die Hochzeit hilft euch, Aufgaben vor und nach dem Fest an einem Ort zu sammeln.
Namensänderung nach der Hochzeit: die große Checkliste
Ausweise und Behörden
- Personalausweis: neu beantragen, wenn ihr keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen habt. Das Foto muss seit Mai 2025 digital sein, aus dem Amt oder aus einem zertifizierten Fotostudio.
- Reisepass: neu beantragen, wenn ihr ihn weiter nutzen oder außerhalb der EU reisen möchtet. Berlin nennt bis zu acht Wochen Bearbeitungszeit.
- Meldebehörde: Hier müsst ihr nichts tun. Das Standesamt meldet die Heirat und den neuen Namen selbst.
- Fahrzeugpapiere: Teilt der Zulassungsstelle den neuen Namen unverzüglich mit und bringt Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit.
- Führerschein: Ein Austausch ist nicht vorgeschrieben. Für Reisen ins Ausland ist er sinnvoll.
- Finanzamt: Eure Steuer-ID bleibt. Nach der Heirat bekommt ihr beide automatisch Steuerklasse IV. Prüft den Namen auf dem nächsten Steuerbescheid.
- Weitere Ämter: Bezieht ihr Leistungen, informiert Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse oder BAföG-Amt.
Krankenkasse und Rente
- Krankenkasse: Meldet den neuen Namen und fragt nach einer neuen Gesundheitskarte.
- Rentenversicherung: Schickt die Eheurkunde im Original oder als bestätigte Kopie mit Versicherungsnummer und Anschrift an euren Rentenversicherungsträger. Einen neuen Versicherungsnummernachweis bekommt ihr dort oder bei eurer Krankenkasse.
- Ärzt:innen: Gebt den neuen Namen in euren Praxen an.
Arbeit, Studium und Beruf
- Arbeitgeber: Personalabteilung oder Lohnbüro informieren und den verlangten Nachweis einreichen.
- Gehaltsabrechnung: Name und Bankverbindung auf der nächsten Abrechnung prüfen.
- Hochschule: Studierendensekretariat und Studierendenausweis anpassen.
- Beruflicher Auftritt: E-Mail-Adresse, Signatur, Profil, Visitenkarten und gegebenenfalls Berufsregister anpassen.
Geld, Wohnen und Verträge
- Bank und Kreditkarten: Kontoname, Karten, Vollmachten und Gemeinschaftskonten aktualisieren. Eure IBAN ändert sich dadurch normalerweise nicht.
- Versicherungen: Kranken-, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-, Lebens- und Reiseversicherungen informieren. Prüft dabei auch Bezugsberechtigte.
- Verträge: Mietvertrag, Strom, Gas, Internet, Handy, Rundfunkbeitrag, Abos, Fitnessstudio und Vereine nach und nach umstellen. Ein neuer Name macht bestehende Verträge nicht unwirksam.
Alltag und digitale Konten
- Erreichbarkeit: Klingelschild und Briefkasten ändern. Lasst den bisherigen Namen für eine Übergangszeit zusätzlich stehen, wenn noch Post so adressiert ist.
- Online-Konten: Bezahldienste, Shops, Kundenkonten, Bonus- und Kundenkarten nach Wichtigkeit anpassen.
- Weitere Ausweise: Organspendeausweis, Bibliotheksausweis und Dienstausweis nicht vergessen.
- Social Media: Ändert den Namen nur dort, wo ihr es möchtet.
Textvorlage für die Mitteilung an Bank, Versicherung und Co.
Viele Stellen ändern euren Namen auf eine kurze Nachricht hin. Diese Vorlage könnt ihr anpassen und mit einer Kopie der Eheurkunde verschicken:
Duzt euch die Stelle, passt die Anrede an. Originale verschickt ihr nur, wenn eine Stelle sie ausdrücklich verlangt.
Reisen: Buchung und Pass müssen zusammenpassen
Auf Flugtickets und anderen Reisebuchungen muss der Name zum Reisedokument passen, das ihr am Reisetag nutzt. Wenn der neue Pass vor den Flitterwochen nicht sicher fertig wird, könnt ihr die Namenserklärung erst nach der Reise abgeben. Dann bucht ihr im bisherigen Namen und reist mit dem dazu passenden gültigen Dokument. Die spätere Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden und kostet zum Beispiel in Berlin 25 Euro. Eine Eheurkunde gleicht verschiedene Namen auf Ticket und Pass nicht verlässlich aus.
Gebt ihr die Namenserklärung bei der Trauung ab, gilt der neue Name ab der Eheschließung und der alte Pass ist ungültig. Einen Express-Reisepass gibt es in Berlin in der Regel nach vier Werktagen für 32 Euro zusätzlich. Reicht auch das nicht, kann das Amt einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Er kostet 26 Euro und gilt höchstens ein Jahr. Fragt vorab, ob euer Reiseziel ihn anerkennt. Habt ihr schon im neuen Namen gebucht, fragt die Fluggesellschaft sofort nach einer Namenskorrektur und den Kosten.
Fristen, Gebühren und Bearbeitungszeit
Personalausweis
46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro. Berlin: etwa 3 bis 4 Wochen.
Reisepass
70 Euro, unter 24 Jahren 37,50 Euro. Berlin: bis zu 8 Wochen.
Namenserklärung
bei der Trauung kostenlos, später 25 Euro (Berlin).
Eine einzige Frist für alle Änderungen gibt es nicht. Ausweisdokumente solltet ihr aber sofort einplanen. Mit dem neuen Namen werden Personalausweis und Reisepass mit dem alten Namen ungültig. Ihr müsst sie der Behörde unverzüglich vorlegen. Ab 16 Jahren braucht ihr einen gültigen Personalausweis, außer ihr habt einen gültigen Reisepass.
Die Gebühren für Ausweis und Pass gelten bundesweit. Extra kosten ein Foto im Amt (6 Euro), der Versand nach Hause (15 Euro), ein Express-Reisepass (32 Euro) und ein Reisepass mit 48 Seiten (22 Euro). Eheurkunden kommen dazu. Reserviert zuerst den Behördentermin und plant Reisen nicht mit dem frühesten möglichen Abholtag.
Wenn ihr eure Namen behaltet
Auch das ist eine vollständige und ganz normale Entscheidung. Wenn ihr beide eure bisherigen Namen weiterführt, müsst ihr wegen der Hochzeit keine Ausweise, Bankkonten oder Verträge ändern. Ihr könnt einen Ehenamen später immer noch bestimmen, solange ihr verheiratet seid.
Namensänderung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
Seit dem 1. Mai 2025 richtet sich euer Name nach dem Recht des Landes, in dem ihr gewöhnlich lebt. Lebt ihr in Deutschland, gilt also deutsches Namensrecht, auch ohne deutschen Pass. Bei oder nach der Hochzeit könnt ihr stattdessen das Recht eines Landes wählen, dem eine:r von euch angehört oder in dem eine:r von euch lebt. Nach der Hochzeit muss diese Wahl öffentlich beglaubigt werden.
Ob euer Heimatland den neuen Namen anerkennt, ist eine eigene Frage. Fragt deshalb vor der Erklärung beim Standesamt und beim zuständigen Konsulat nach. Lasst euch bestätigen, welche Schreibweise in Pass, Aufenthaltstitel und deutschen Registern geführt wird. Welche Urkunden ihr schon vor der Hochzeit braucht, erklärt unser Ratgeber zu Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit.
So bleibt der Papierkram überschaubar
Erst die Urkunden, dann die Ausweise, danach alle weiteren Stellen. Legt eine gemeinsame Liste an, verteilt klare Zuständigkeiten und hakt jede Bestätigung ab. Bewahrt mehrere Ausfertigungen der Eheurkunde griffbereit auf, aber verschickt Originale nur, wenn eine Stelle sie wirklich verlangt.
Wenn ihr auch Budget, Gäste, Zeitplan und Sitzplan zusammenhalten möchtet, zeigt euch unser Ratgeber zur Hochzeitsplanung mit KI, wobei ein KI-Hochzeitsbegleiter helfen kann und wo seine Grenzen liegen.
Häufige Fragen zur Namensänderung nach der Hochzeit
Was muss man nach der Hochzeit alles ändern?
Nur wer einen neuen Namen trägt, muss Dokumente und Konten anpassen. Behaltet ihr beide eure Namen, ändert sich nichts. Sonst beantragt ihr zuerst Personalausweis und bei Bedarf Reisepass. Danach folgen Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Fahrzeugpapiere und Verträge. Das Melderegister müsst ihr nicht selbst ändern, denn das Standesamt meldet den neuen Namen an die Meldebehörde.
Können beide Ehepartner:innen einen Doppelnamen tragen?
Ja, seit dem 1. Mai 2025. Ihr könnt einen Doppelnamen aus euren beiden Namen zum Ehenamen bestimmen, den ihr dann beide führt, zum Beispiel Berg-Kaya oder Kaya-Berg. Die Namen werden mit Bindestrich verbunden, außer ihr erklärt, dass ihr ihn ohne Bindestrich wollt. Der Doppelname hat höchstens zwei Teile. Tragt ihr schon einen mehrteiligen Namen, nehmt ihr daraus einen Teil.
Gibt es eine Frist für die Namensänderung nach der Hochzeit?
Für die Wahl des Namens nicht. Den Ehenamen könnt ihr jederzeit während der Ehe bestimmen. Gebt ihr die Erklärung erst nach der Trauung ab, muss sie öffentlich beglaubigt werden. Sobald der neue Name gilt, sind Personalausweis und Reisepass mit dem alten Namen aber ungültig. Ihr müsst sie der Behörde unverzüglich vorlegen und braucht ein gültiges Dokument mit dem neuen Namen. Auch der Zulassungsstelle teilt ihr den neuen Namen unverzüglich mit.
Was kostet die Namensänderung nach der Hochzeit?
Die Namenserklärung bei der Trauung kostet in Berlin nichts, eine spätere Erklärung 25 Euro. Ein Personalausweis kostet bundesweit 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro. Ein Reisepass kostet 70 Euro, unter 24 Jahren 37,50 Euro. Dazu kommen je nach Fall 6 Euro für ein Foto im Amt, 32 Euro für einen Express-Reisepass und die Eheurkunden.
Kann ich meinen Nachnamen auch später nach der Hochzeit ändern?
Ja. Solange die Ehe besteht, könnt ihr einen Ehenamen jederzeit nachträglich bestimmen. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden, das übernimmt auch das Standesamt. Ein einmal bestimmter Ehename gilt dann für die Dauer der Ehe. Paare, die am 1. Mai 2025 schon einen Ehenamen führten, dürfen ihn einmal in einen Doppelnamen aus beiden Namen ändern oder die Wahl widerrufen.
Welchen Nachnamen bekommen unsere Kinder?
Kinder von Eltern mit Ehenamen bekommen den Ehenamen als Geburtsnamen, auch einen Doppelnamen. Den Begleitnamen eines Elternteils bekommen sie nicht. Bestimmt ihr den Ehenamen erst, wenn ein Kind schon fünf Jahre alt ist, bekommt es ihn nur, wenn es sich anschließt. Ab 14 Jahren gibt das Kind diese Erklärung selbst ab, mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung.
Muss ich meinen Führerschein nach der Hochzeit ändern?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Die Führerscheinstelle München empfiehlt den Austausch aber, besonders für Reisen ins Ausland. Tragt bei Kontrollen am besten zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit dem neuen Namen bei euch. Plant Zeit ein: In München dauert ein neuer Führerschein derzeit bis zu 14 Wochen.
Kann ich im alten Namen in die Flitterwochen fliegen?
Buchung und Reisedokument müssen denselben Namen tragen. Ist der neue Name schon wirksam, ist der alte Pass ungültig. Liegt der neue Pass nicht rechtzeitig vor, könnt ihr die Namenserklärung erst nach der Reise abgeben und im bisherigen Namen buchen. Dann muss sie öffentlich beglaubigt werden, in Berlin kostet das 25 Euro. Klärt den Ablauf vorab mit Standesamt und Passbehörde.