Kurz gesagt: Diese Unterlagen braucht ihr
Heiratet ihr beide zum ersten Mal, seid deutsch, in Deutschland geboren und hier gemeldet, braucht ihr meist:
- Für jede Person: gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, in vielen Städten am Tag der Anmeldung höchstens sechs Monate alt.
- Erweiterte Meldebescheinigung, falls das Amt die Meldedaten nicht selbst abruft.
- Bei gemeinsamen Kindern zusätzlich: Geburtsurkunden der Kinder.
Alle Unterlagen legt ihr im Original vor. Euer Standesamt bestätigt die endgültige Liste und welche Daten es selbst abruft. Bei früheren Ehen, Auslandsbezug oder Kindern kommen weitere Nachweise dazu; sie stehen weiter unten in der Checkliste.
Anmelden könnt ihr frühestens sechs Monate vor eurem Wunschtermin. Sobald das Standesamt euch mitteilt, dass ihr heiraten könnt, habt ihr sechs Monate Zeit für die Trauung.
Heiratspapiere: die Wörter, die ihr hört
Unterlagen, Dokumente, Papiere und Heiratspapiere meinen hier dasselbe: die Nachweise, die ihr dem Standesamt für eure Hochzeit vorlegt. Den Schritt vor der Trauung nennt das Amt „Anmeldung der Eheschließung“. Früher hieß er „Aufgebot“, und viele sagen noch heute „das Aufgebot bestellen“. Fragt unter dem heutigen Namen nach eurer Liste, damit ihr die passenden Dokumente für eure persönliche Situation bekommt.
Wichtig: Euer Standesamt legt die genaue Liste fest
Das Gesetz schreibt vor, was ihr nachweisen müsst: euren Personenstand, euren Wohnsitz, eure Staatsangehörigkeit und, falls ihr schon verheiratet oder verpartnert wart, die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft und ihre Auflösung. Welche Urkunde in welcher Form und mit welchem Alter dafür genügt, entscheidet euer Standesamt. Es darf auch weitere Nachweise verlangen, wenn die Unterlagen nicht ausreichen.
Wer darf heiraten?
Ihr müsst beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt, und geschäftsfähig sein. Keine:r von euch darf noch verheiratet sein oder mit einer anderen Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister und Halbgeschwister dürfen einander nicht heiraten, auch wenn eine Adoption das Verwandtschaftsverhältnis später beendet hat. Genau das prüft das Standesamt anhand eurer Unterlagen.
Checkliste: Diese Dokumente braucht ihr in der Regel
So nennen es die Standesämter in Berlin, Hamburg, München und Köln. Die erste Zeile gilt für alle, die übrigen kommen je nach Situation dazu.
Für alle, auch Ledige
Personalausweis oder Reisepass, aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand.
Geschieden
Nachweis der letzten Ehe und ihrer Scheidung: entweder ein aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk oder die Eheurkunde zusammen mit dem Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Das Scheidungsurteil allein reicht nicht; manche Ämter, etwa das Standesamt Berlin-Mitte, wollen beides. Bei Heirat oder Scheidung im Ausland: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, oft auch eine Anerkennung der Scheidung in Deutschland.
Verwitwet
Aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Vermerk über den Tod oder die Eheurkunde zusammen mit der Sterbeurkunde.
Frühere Lebenspartnerschaft
Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk oder die Lebenspartnerschaftsurkunde mit rechtskräftigem Aufhebungsurteil. Wollt ihr eure eigene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, weist ihr nur nach, dass sie besteht.
Gemeinsame Kinder
Geburtsurkunden der Kinder mit beiden Eltern, je nach Fall auch die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung.
Ausländische Staatsangehörigkeit oder Geburt im Ausland
Zuerst Beratung beim Standesamt. Häufig nötig: Ehefähigkeitszeugnis, ausländische Urkunden mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung. Wer nicht von Geburt an deutsch ist, bringt die Einbürgerungsurkunde oder den Staatsangehörigkeitsausweis mit.
Adoption oder frühere Namensänderung
Adoptionsunterlagen, eine Namensänderungsurkunde oder weitere Registerauszüge, die den Weg zu eurem heutigen Namen lückenlos belegen.
Geburtsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck?
Das Gesetz verlangt einen Nachweis eures Personenstands durch öffentliche Urkunden. Es nennt aber keine bestimmte Urkunde und kein Höchstalter. Das legt euer Standesamt fest, und die Städte handhaben es unterschiedlich:
- Berlin und Hamburg: beglaubigter Ausdruck oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, am Tag der Anmeldung höchstens sechs Monate alt.
- Köln: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Eine Geburtsurkunde reicht dort ausdrücklich nicht.
- München: Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister.
Die Geburtsurkunde, die seit Jahren in eurem Ordner liegt, reicht also oft nicht. Im Registerausdruck stehen neben den Geburtsdaten auch spätere Hinweise, etwa zu Namensänderungen, die eine einfache Urkunde nicht vollständig zeigt.
Bestellt den Ausdruck bei dem Standesamt, das eure Geburt beurkundet hat. Viele Städte und Gemeinden bieten dafür einen Online-Antrag an. In Köln können zwischen Bestellung und Zusendung zehn Werktage liegen. Bestellt erst, wenn euer Anmeldestandesamt Form und Alter bestätigt hat, aber nicht so früh, dass der Ausdruck bei der Anmeldung zu alt ist.
Ausländische Partner:innen: Das kann zusätzlich nötig sein
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Geburt im Ausland oder einer früheren Ehe im Ausland gibt es keine verlässliche Einheitsliste. Der Herkunftsstaat, das anwendbare Recht und die vorhandenen Register bestimmen, welche Unterlagen anerkannt werden. Lasst euch deshalb beraten, bevor ihr Dokumente beantragt oder übersetzen lasst. Die Listen für jede Situation stehen in unserem Ratgeber Heiraten mit ausländischem Partner oder Partnerin.
- Ehefähigkeitszeugnis: Es bestätigt, dass nach dem Recht des Heimatstaates kein bekanntes Ehehindernis besteht. Nicht jeder Staat stellt ein passendes Zeugnis aus.
- Befreiung durch das Oberlandesgericht: Kann kein Ehefähigkeitszeugnis beschafft werden, kann eine Befreiung durch die zuständige Stelle beim Oberlandesgericht nötig sein. Das Standesamt nimmt den Antrag auf und leitet die vollständigen Nachweise weiter.
- Apostille oder Legalisation: Je nach Ausstellungsstaat braucht eine Urkunde einen Echtheitsnachweis. Welche Form gilt, sagt euch das Standesamt.
- Beglaubigte Übersetzung: Fremdsprachige Urkunden müssen häufig von einer in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Person übersetzt werden. Reicht weder eine eigene Übersetzung noch eine einfache Kopie ein.
- Dolmetscher:in: Wenn eine Person nicht sicher genug Deutsch versteht, kann bei der Anmeldung und bei der Trauung eine beeidigte Person zum Dolmetschen nötig sein. Klärt mit beiden Standesämtern, für welchen Termin und welche Sprache ihr sie beauftragen müsst.
Wollt ihr stattdessen im Ausland heiraten, findet ihr die Regeln zur Gültigkeit und Nachbeurkundung eurer Auslandsehe in einem eigenen Ratgeber.
Gültigkeit und Fristen der Dokumente
Anmelden
frühestens 6 Monate vor eurem Wunschtermin
Heiraten
innerhalb von 6 Monaten ab der Mitteilung, dass ihr heiraten könnt
Anmeldung kostet
ab 40 Euro: Köln 40, Berlin 45, Hamburg ab 74,50 Euro
Die sechs Monate beginnen mit der Mitteilung des Standesamts, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann (§ 13 Personenstandsgesetz). Oft bekommt ihr sie direkt bei der Anmeldung. München rechnet taggenau ab der Anmeldung: Meldet ihr euch am 17. Juni an, könnt ihr bis einschließlich 17. Dezember heiraten. Rechnet deshalb vorsichtshalber ab dem Anmeldetag. Danach sind eine neue Anmeldung und Prüfung nötig.
Ein bundesweites Höchstalter für Urkunden gibt es nicht. Jedes Standesamt legt es selbst fest. Für die erweiterte Meldebescheinigung gelten eigene Grenzen: In Berlin darf sie höchstens 14 Tage alt sein, in Hamburg höchstens sechs Monate. Wohnt ihr in der Stadt des Standesamts, braucht ihr sie oft nicht: Hamburg sieht selbst ins Melderegister, München verlangt sie nur bei Hauptwohnsitz außerhalb der Stadt, und Berlin kann sie bei der Anmeldung ausstellen.
Was kostet die Anmeldung der Eheschließung?
Die Gebühren legen Länder und Städte fest. Beispiele von den Seiten der Städte:
- Köln: 40 Euro, 66 Euro wenn eine:r von euch nicht deutsch ist.
- Berlin: 45 Euro, dazu 45 Euro je Person, für die ausländisches Recht gilt.
- Hamburg: mindestens 74,50 Euro.
- München: im Anmeldegespräch 60 bis etwa 350 Euro, je nach euren Anforderungen und Wünschen.
Die Trauung selbst kostet in Hamburg nichts extra, wenn ihr im Standesamt heiratet, bei dem ihr angemeldet habt. In Köln gilt das für Trauungen zu den Öffnungszeiten im Rathaus Spanischer Bau. Extra kosten zum Beispiel ein anderes Traustandesamt (Berlin: 40 Euro), ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten (Berlin: 80 Euro) oder ein Ort außerhalb der Amtsräume (Berlin: 75 bis 150 Euro). Eheurkunden kommen extra dazu, in Berlin 12 Euro je Urkunde.
Ehename, Doppelname oder beide Namen behalten?
Ihr könnt eure bisherigen Namen behalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen: den Namen einer Person oder einen Doppelnamen aus euren beiden Namen. Den Doppelnamen als Ehenamen führt ihr dann beide, mit Bindestrich oder, wenn ihr das so erklärt, ohne. Wird nur der Name einer Person Ehename, kann die andere Person ihren bisherigen Namen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen. Dann trägt nur sie einen Doppelnamen. Bei mehrteiligen Namen und einem Auslandsbezug gelten zusätzliche Regeln.
Besprecht eure Namenserklärung bei der Anmeldung. Am einfachsten gebt ihr sie bei der Trauung ab; später geht es auch, dann muss die Erklärung öffentlich beglaubigt werden. Wenn sich ein Name ändert, fragt gleich, welche neuen Ausweise, Verträge und Buchungen ihr danach anpassen müsst. Unsere Checkliste zur Namensänderung nach der Hochzeit bringt diese Schritte in die richtige Reihenfolge.
So läuft die Anmeldung der Eheschließung ab
- Zuständiges Standesamt finden. Meldet die Eheschließung am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens einer Person an, frühestens sechs Monate vor eurem Wunschtermin. Wohnt ihr beide im Ausland, ist das Standesamt zuständig, bei dem ihr heiraten möchtet.
- Persönliche Liste anfordern. Nennt Staatsangehörigkeit, Geburtsort, Wohnsitz, frühere Ehen und Lebenspartnerschaften, Kinder, Adoptionen und Namensänderungen vollständig.
- Dokumente beschaffen. Bestellt Registerauszüge bei dem Standesamt, das den Eintrag führt. Lasst ausländische Urkunden erst nach der Beratung beglaubigen oder übersetzen.
- Ehevoraussetzungen prüfen lassen. Reicht alles vollständig ein. Nach der Mitteilung, dass ihr heiraten könnt, muss eure Eheschließung innerhalb von sechs Monaten stattfinden.
- Trautermin abstimmen. Ihr könnt grundsätzlich bei jedem deutschen Standesamt heiraten. Plant danach den Ablauf eures Hochzeitstags.
Plant ihr zusätzlich eine kirchliche Feier, findet ihr die eigenen Anforderungen unter Voraussetzungen für die kirchliche Trauung. Für alle weiteren Schritte hilft euch unsere Checkliste für die Hochzeitsplanung.
Wenn eine:r von euch nicht zur Anmeldung kommen kann
Ist eine:r von euch verhindert, kann die andere Person allein anmelden, mit einer schriftlichen Vollmacht der verhinderten Person. Berlin, Hamburg und Köln bieten dafür einen Vordruck an. Bringt auch den Ausweis der verhinderten Person mit, je nach Stadt im Original oder als Kopie. Sind aus wichtigen Gründen beide verhindert, geht die Anmeldung auch schriftlich oder über eine bevollmächtigte Person. Zur Trauung müsst ihr beide persönlich und gleichzeitig kommen. Wer per Vollmacht angemeldet wurde, bestätigt dort die Angaben der Anmeldung persönlich.
Trauzeug:innen beim Standesamt
Trauzeug:innen sind bei der standesamtlichen Eheschließung freiwillig. Welche Angaben und Nachweise euer Amt dafür braucht, klärt ihr bei der Anmeldung mit; alles zur Rolle selbst steht unter Aufgaben von Trauzeug:innen.
Häufige Fragen zu Dokumenten und Anmeldung
Welche Dokumente braucht man für die standesamtliche Hochzeit?
Im Standardfall braucht ihr einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister und eine erweiterte Meldebescheinigung, falls das Standesamt eure Meldedaten nicht selbst abruft. Alle Unterlagen legt ihr im Original vor. Frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften, gemeinsame Kinder und ein Auslandsbezug machen weitere Nachweise nötig. Welche Form und welches Alter genügen, legt euer Standesamt fest. Lasst euch deshalb zuerst eine persönliche Unterlagenliste geben.
Was braucht man zum Heiraten?
Ihr müsst beide mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Keine:r von euch darf noch verheiratet sein oder mit einer anderen Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister und Halbgeschwister dürfen einander nicht heiraten. Das prüft das Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung anhand eurer Unterlagen. Danach stimmt ihr den Trautermin ab und klärt eure Namensführung.
Brauche ich für die Hochzeit die Geburtsurkunde?
Meist nicht die alte Geburtsurkunde, sondern einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Berlin und Hamburg verlangen ihn höchstens sechs Monate alt am Tag der Anmeldung. Köln schreibt ausdrücklich, dass eine Geburtsurkunde nicht reicht. München nimmt auch die Geburtsurkunde an. Ein bundesweites Höchstalter gibt es nicht, euer Standesamt legt Form und Alter fest. Den Ausdruck bekommt ihr beim Standesamt, das eure Geburt beurkundet hat.
Welche Unterlagen braucht man nach einer Scheidung?
Zusätzlich zu den Standardunterlagen weist ihr die letzte Ehe und ihre Scheidung nach. Meist genügt entweder ein aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk oder die Eheurkunde zusammen mit dem Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Das Scheidungsurteil allein reicht nicht, und manche Standesämter verlangen beides. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen oder geschieden, braucht ihr Heiratsurkunde und Scheidungsurteil und oft eine Anerkennung der Scheidung in Deutschland.
Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
Sechs Monate, gerechnet ab der Mitteilung des Standesamts, dass ihr heiraten könnt. Oft bekommt ihr diese Mitteilung direkt bei der Anmeldung. In dieser Zeit könnt ihr bei jedem deutschen Standesamt heiraten. Danach sind eine neue Anmeldung und eine neue Prüfung nötig. Deshalb nehmen Standesämter die Anmeldung frühestens sechs Monate vor eurem Wunschtermin an.
Was kostet die Anmeldung beim Standesamt?
Das legt jede Stadt selbst fest. Die Anmeldung kostet zum Beispiel in Köln 40 Euro, in Berlin 45 Euro und in Hamburg mindestens 74,50 Euro. Hat eine:r von euch eine ausländische Staatsangehörigkeit, wird es teurer, in Köln etwa 66 Euro. In München fallen im Anmeldegespräch je nach euren Wünschen 60 bis etwa 350 Euro an. Urkunden, ein anderes Traustandesamt, ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten oder ein besonderer Trauort kosten oft extra.
Kann man die Eheschließung allein anmelden?
Ja, wenn eine:r von euch verhindert ist. Die andere Person meldet dann mit einer schriftlichen Vollmacht an. Viele Städte haben dafür einen Vordruck. Bringt auch den Ausweis der verhinderten Person mit. Sind aus wichtigen Gründen beide verhindert, geht die Anmeldung auch schriftlich oder über eine bevollmächtigte Person. Zur Trauung selbst müsst ihr beide persönlich kommen.
Welche Dokumente brauchen ausländische Partner:innen?
Das richtet sich nach Staatsangehörigkeit und persönlicher Geschichte. Möglich sind ein Ehefähigkeitszeugnis, Geburts- und Personenstandsurkunden, Nachweise zu früheren Ehen sowie Apostille oder Legalisation und beglaubigte deutsche Übersetzungen. Stellt der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis aus, kann eine Befreiung durch das Oberlandesgericht nötig sein. Nur das Standesamt kann euch die verbindliche Liste nennen.