Ratgeber

Kirchliche Trauung: Voraussetzungen katholisch und evangelisch

Ob ihr kirchlich heiraten könnt, hängt davon ab, in welcher Kirche ihr heiraten wollt und wer von euch welcher Kirche angehört. Hier findet ihr Voraussetzungen, Unterlagen, Fristen, Kosten und den Ablauf. Dazu steht hier, was gilt, wenn eine:r von euch geschieden, ausgetreten oder nicht getauft ist.

Aktualisiert am 25. September 2026 · 18 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt: Diese Voraussetzungen gelten

  • Katholisch: Mindestens eine:r von euch muss katholisch sein. Ist die andere Person evangelisch, braucht ihr eine Erlaubnis, ist sie nicht getauft, eine Dispens. Vorher führt ihr ein Traugespräch mit Ehevorbereitungsprotokoll.
  • Evangelisch: Mindestens eine:r von euch muss evangelisch sein. Ob die andere Person einer anderen Kirche, einer anderen Religion oder keiner Kirche angehören darf, regelt jede Landeskirche selbst.
  • Standesamt: Beide Kirchen erwarten, dass ihr vorher standesamtlich heiratet. Katholisch geht es ohne Standesamt nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Bistums.
  • Scheidung: Evangelisch könnt ihr erneut kirchlich heiraten. Katholisch steht eine frühere Ehe einer neuen Trauung in der Regel entgegen, bis die Kirche sie für ungültig erklärt.
  • Kosten: In der eigenen Gemeinde kostet die Trauung oft nichts oder wenig. In einer fremden Kirche können Kosten dazukommen.

Welche Regel gilt für euch? Die Situationen im Überblick

Ihr seid beide katholisch

Ihr heiratet katholisch, meist in der Pfarrei, in der eine:r von euch wohnt. Eine besondere Erlaubnis braucht ihr nicht. Die Firmung ist keine Voraussetzung.

Ihr seid beide evangelisch

Ihr heiratet evangelisch in eurer Gemeinde. Westfalen erwartet die Konfirmation. Wer nicht konfirmiert ist, bekommt dort vorher eine Unterweisung im evangelischen Glauben.

Eine:r katholisch, eine:r evangelisch

Ihr wählt eine Kirche, und eine Pfarrperson der anderen Kirche kann mitwirken. Katholisch braucht ihr eine Erlaubnis, evangelisch eine Dispens für die katholische Person. Mehr dazu weiter unten.

Eine:r ist nicht getauft oder gehört einer anderen Religion an

Katholisch: Das Bistum muss eine Dispens erteilen. Die Trauung kann dann auch an einem anderen passenden Ort als einer Kirche stattfinden. Evangelisch: Westfalen, das Rheinland und Berlin-Brandenburg trauen auch diese Paare. Sachsen feiert einen Gottesdienst zur Eheschließung, wenn die nichtchristliche Person ausdrücklich zustimmt.

Eine:r ist aus der Kirche ausgetreten

Katholisch: möglich mit Erlaubnis des Bistums. Evangelisch: möglich, wenn die andere Person evangelisch ist und die Landeskirche das zulässt, sonst nach einem Wiedereintritt.

Keine:r von euch ist in der Kirche

Evangelisch: Eine Trauung ist nicht möglich. Die EKD verweist auf einen Segen für eure Partnerschaft. Katholisch: Wurde eine:r von euch katholisch getauft und ist ausgetreten, kann das Bistum die Trauung erlauben. Eine andere Möglichkeit ist eine freie Trauung.

Eine:r von euch ist geschieden

Evangelisch: Ihr könnt erneut kirchlich heiraten. Katholisch: Die frühere Ehe steht in der Regel entgegen, auch wenn es die Ehe der nichtkatholischen Person war. Mehr dazu weiter unten.

Ihr seid ein gleichgeschlechtliches Paar

Evangelisch: Laut EKD könnt ihr euch fast überall kirchlich trauen lassen. In manchen Landeskirchen gibt es nur einen Segen. Katholisch: Die Ehe ist Mann und Frau vorbehalten. Seit April 2025 gibt es eine rechtlich unverbindliche Handreichung der Bischöfe und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken für Segensfeiern. Einige Bistümer wenden sie an, andere, etwa Köln und vier bayerische Bistümer, lehnen sie ab.

Kirchliche Trauung ohne Standesamt: Was seit 2009 gilt

Bis Ende 2008 verbot das Personenstandsgesetz eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen. Seit dem 1. Januar 2009 gibt es dieses Verbot nicht mehr. Vor dem Staat ändert das nichts: Eine Ehe entsteht nur, wenn ihr sie vor dem Standesamt schließt. Wer nur kirchlich heiratet, gilt rechtlich als unverheiratet.

  • Evangelisch: Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich eurer standesamtlichen Eheschließung, deshalb setzt die EKD das Standesamt voraus. Geht das in eurem Fall nicht, sprecht mit eurer Pfarrperson. Die Kirche bemüht sich laut EKD, im Einzelfall trotzdem eine Trauung zu ermöglichen. Liegt das Standesamt schon länger zurück, könnt ihr ohne Weiteres noch kirchlich heiraten.
  • Katholisch: Die Kirche hält daran fest, dass ihr zuerst standesamtlich heiratet. Eine rein kirchliche Trauung bleibt die Ausnahme und braucht die Zustimmung des Bistums. Ihr nennt eure Gründe, bestätigt ausdrücklich, dass die Trauung keine staatliche Wirkung hat, und versprecht, füreinander und für eure Kinder auch materiell zu sorgen.

Welche Dokumente ihr für die rechtsgültige Eheschließung braucht, erklärt unser Ratgeber zur standesamtlichen Trauung und ihren Unterlagen.

Katholisch heiraten: die Voraussetzungen

Für die katholische Trauung muss mindestens eine:r von euch katholisch sein. Ihr müsst frei und ohne Zwang heiraten wollen, und keine:r darf durch eine frühere, kirchlich gültige Ehe gebunden sein. In der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament.

  • Zuständiges Pfarramt. Zuständig ist das Pfarramt am Wohnsitz, bei nur einer katholischen Person deren Pfarramt. Ihr könnt auch einen Priester oder Diakon eures Vertrauens fragen.
  • Aufgebot. Die Pfarrei kündigt eure Hochzeit an einem Sonntag im Gottesdienst oder per Aushang an. Aus gerechtem Grund kann sie darauf verzichten.
  • Zwei Trauzeug:innen. Sie sind vorgeschrieben. Nach Auskunft des Bistums Mainz müssen sie mindestens 14 Jahre alt sein, aber weder katholisch noch getauft.
  • Ort. Katholisch heiratet ihr in einer Kirche. An einem anderen passenden Ort geht es mit Erlaubnis des Bistums oder wenn eine:r von euch nicht getauft ist.

Evangelisch heiraten: die Voraussetzungen

In der evangelischen Kirche ist die Ehe kein Sakrament. Die Trauung ist ein Gottesdienst, in dem ihr euch ein Versprechen gebt und um Gottes Segen bittet.

  • Mitgliedschaft. Die EKD nennt als Regel, dass ihr beide Kirchenmitglied seid. Gehört die andere Person einer anderen christlichen Kirche an, ist die Trauung laut EKD möglich. Gehört sie keiner Kirche an, trauen Westfalen, das Rheinland und Berlin-Brandenburg trotzdem. Sachsen feiert dann einen Gottesdienst zur Eheschließung.
  • Trauzeug:innen. Sie sind nicht vorgeschrieben. Ihr könnt ihnen trotzdem eine Rolle geben. Ideen findet ihr im Ratgeber zu Aufgaben von Trauzeug:innen.
  • Ort. Meist heiratet ihr in einer Kirche. Die Evangelische Kirche im Rheinland ermöglicht seit 2024 auch Trauungen außerhalb der Kirche. Fragt eure Pfarrperson, was in eurer Landeskirche gilt.

Konfessionsverschieden oder ökumenisch heiraten

Eine eigene „ökumenische Trauung“ gibt es nicht. Ihr entscheidet euch für eine Kirche und deren Ordnung.

  • In der katholischen Kirche. Ihr braucht die Erlaubnis für die konfessionsverschiedene Ehe. Die erteilt meist der Pfarrer selbst. Oft feiert ihr dann einen Wortgottesdienst.
  • In der evangelischen Kirche. Die katholische Person braucht zusätzlich eine Dispens von der Formpflicht, sonst gilt die Ehe katholisch nicht. Der Pfarrer beantragt sie bei dem Bistum, in dem die katholische Person wohnt. Stellt den Antrag früh.
  • Was die katholische Person verspricht. Sie erklärt, ihren Glauben in der Ehe zu leben, und verspricht, sich nach Kräften darum zu bemühen, eure Kinder katholisch taufen zu lassen und zu erziehen, soweit das in eurer Ehe möglich ist. Die andere Person gibt kein Versprechen. Sie wird nur darüber informiert.

Geschieden und kirchlich heiraten

Evangelisch könnt ihr nach einer Scheidung erneut kirchlich heiraten. In Westfalen entscheidet die Pfarrperson darüber in seelsorglicher Verantwortung. Katholisch gilt eine gültige Ehe als unauflöslich, auch die einer nichtkatholischen Person. Dann gibt es drei Wege:

  • Ehenichtigkeitsverfahren. Ein Kirchengericht prüft, ob die frühere Ehe nach katholischem Recht gültig geschlossen wurde. Erklärt es sie für ungültig, ist die Trauung möglich. Das Bistum Mainz schreibt, das Verfahren sei „mit nur ganz geringen Kosten verbunden“.
  • Frühere Ehe ohne katholische Form. Hat eine katholische Person früher ohne katholische Trauung und ohne Dispens geheiratet, etwa nur standesamtlich, gilt diese Ehe katholisch meist als ungültig. Das stellt das Bistum auf Antrag fest, ohne Kirchengericht.
  • Verwitwet. Die frühere Ehe endete mit dem Tod. Ihr legt die Sterbeurkunde vor.

Ehevorbereitung: Traugespräch, Ehevorbereitungsseminar und Protokoll

Vor jeder kirchlichen Trauung steht ein persönliches Gespräch. Es ist keine Prüfung, sondern die Vorbereitung eures Gottesdienstes und eurer Ehe.

  • Traugespräch. Ihr sprecht mit der Person, die euch traut, über euren Weg als Paar, euer Verständnis von Ehe und über Musik, Lesungen, Trauspruch und Ablauf. Katholisch ist es verpflichtend. Evangelisch gehört es ebenfalls dazu.
  • Ehevorbereitungsprotokoll. Katholisch füllt ihr es gemeinsam mit dem Priester oder Diakon aus. Es hält eure Daten fest, fragt nach eurem freien Willen und eurem Verständnis von Ehe und prüft, ob ein Ehehindernis besteht. Am Ende unterschreibt ihr es gemeinsam.
  • Ehevorbereitungsseminar. Katholisch heißt es auch Brautleutekurs. Es ist keine Pflicht. Das Erzbistum Köln empfiehlt es, und im Protokoll wird nur vermerkt, ob ihr teilgenommen habt. Evangelisch nennt die EKD als Vorbereitung das Traugespräch. Fragt beim ersten Kontakt, was eure Gemeinde erwartet.

Unterlagen für die kirchliche Trauung: die Checkliste

Nutzt diese Liste für das erste Gespräch und lasst euch dort eure persönliche Liste geben. Bestellt Urkunden erst danach.

Katholische Person

Neu ausgestellter Taufschein „zum Zwecke der Eheschließung“, höchstens sechs Monate alt. Ihn stellt die Pfarrei aus, in der ihr getauft wurdet. Er gilt zugleich als Nachweis, dass ihr ledig seid. Bringt ihn zum Termin für das Ehevorbereitungsprotokoll mit.

Nichtkatholische Person bei katholischer Trauung

Taufdaten, falls getauft, und ein Nachweis, dass ihr ledig seid. Die Bistümer handhaben das verschieden: Hildesheim verlangt eine eidesstattliche Erklärung, Mainz eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts, Köln nimmt eine amtliche Bescheinigung, eine Bestätigung der Eltern oder eine eidesstattliche Erklärung.

Evangelische Trauung

Von beiden, soweit vorhanden: Personalausweis, Taufschein und Konfirmationsurkunde, dazu die Heiratsurkunde vom Standesamt. Heiratet ihr in einer anderen Gemeinde, kommt das Dimissoriale dazu.

Standesamtlicher Nachweis

Seid ihr schon standesamtlich verheiratet, bringt eine Kopie der Heiratsurkunde mit. Sonst reicht ihr sie nach. Wofür ihr die Urkunde danach noch braucht, zeigt die Checkliste für Ausweise und Behörden.

Frühere Ehe

Katholisch: bei Verwitweten die Sterbeurkunde, sonst die Entscheidung des Kirchengerichts oder des Bistums. Evangelisch klärt ihr das im Traugespräch.

Anträge

Je nach Fall Erlaubnis, Dispens oder Zustimmung des Bistums sowie die Namen eurer Trauzeug:innen. Die Anträge stellt das Pfarramt.

Fristen und Kosten auf einen Blick

Anmelden

mindestens ein halbes Jahr vorher, so die sächsische Landeskirche

Taufschein

höchstens 6 Monate alt, katholisch

Trauung kostet

zum Beispiel 0 oder 80 Euro: kostenlos in Berlin-Brandenburg, 80 Euro in Brannenburg

Eine bundesweite Frist gibt es nicht. Das Erzbistum Köln sagt „so früh wie möglich“, besonders bei einem festen Wunschtermin. Katholisch rechnet ihr zusätzlich Zeit für Anträge ein, etwa für eine Dispens oder ein Verfahren wegen einer früheren Ehe.

  1. So früh wie möglich: Gemeinde, Kirche und Pfarrperson anfragen.
  2. Nach der ersten Zusage: Unterlagenliste anfordern, Traugespräch und gegebenenfalls ein Ehevorbereitungsseminar festlegen.
  3. Vor dem Protokolltermin: katholischen Taufschein bestellen, damit er dann höchstens sechs Monate alt ist.
  4. Einige Wochen vorher: Lieder, Lesungen, Fürbitten, Blumenschmuck, Regeln fürs Fotografieren und Zuständigkeiten bestätigen.
  5. Kurz vor der Hochzeit: Heiratsurkunde einreichen, falls sie noch fehlt, und Einzug, Ringe und Ansprechpartner:innen bestätigen.

Wie sich das in die übrige Planung einfügt, zeigt unsere Checkliste zur Hochzeitsplanung.

Was eine kirchliche Trauung kostet

Einen bundesweiten Preis gibt es nicht. Evangelisch hat laut EKD jede Gemeinde eine eigene Regelung. Fragt auch katholisch im Pfarrbüro nach und lasst euch alle Posten vorab nennen.

Trauung in der eigenen Gemeinde

Oft kostenlos, so etwa in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Manche Gemeinden erbitten einen Beitrag oder haben eine feste Gebühr: Die evangelische Gemeinde Brannenburg nimmt 80 Euro, mit Orgel, Mesnerdienst und Sachkosten.

Fremde Kirche

Heiratet ihr außerhalb eurer Gemeinde, können laut EKD Kosten für Küsterei, Kirchenmusik und das Gebäude anfallen. Für die Konstantin-Basilika in Trier zahlen Paare, die nicht zur Gemeinde gehören, zum Beispiel 400 Euro.

Musik

Die Orgel kann enthalten sein wie in Brannenburg oder extra kosten. Fragt nach, ob Chor, Solist:innen und Proben extra kosten, und fordert dafür ein Angebot an.

Blumen und Kirchenschmuck

Was über den vorhandenen Schmuck hinausgeht, zahlt ihr laut EKD selbst und organisiert es meist auch selbst. Fragt, ob ihr Schmuck mit einem anderen Paar teilen könnt.

Kollekte

In vielen Gemeinden dürft ihr mitbestimmen, wofür die Kollekte bei eurer Trauung verwendet wird.

Vergleicht diese Posten nicht ungeprüft mit den Kosten einer freien Trauung. Dort zahlt ihr vor allem für Rede, Vorbereitung und Ort, also für andere Leistungen.

Ablauf einer kirchlichen Trauung

Die Liturgie unterscheidet sich nach Konfession und Gemeinde, die Grundordnung ist aber ähnlich. Eine evangelische Trauung dauert laut EKD meist 25 bis 60 Minuten. Katholisch feiert ihr einen Wortgottesdienst oder eine Brautmesse mit Eucharistiefeier, die länger dauert.

  1. Einzug. Ihr zieht gemeinsam oder nacheinander ein, meist mit Musik.
  2. Begrüßung und Eröffnung. Die Pfarrperson begrüßt euch und alle Gäste und eröffnet den Gottesdienst mit Gebet und Lied.
  3. Lesung und Predigt. Eine biblische Lesung, oft euer Trauspruch, und die Predigt stellen eure Ehe in einen christlichen Zusammenhang.
  4. Trauversprechen und Ringwechsel. Ihr erklärt euren Willen zur Ehe, gebt euch das Versprechen und steckt einander die Ringe an.
  5. Trausegen. Ihr empfangt den Segen für eure Ehe.
  6. Fürbitten und Vaterunser. Familie oder Freund:innen sprechen Fürbitten, wenn die Gemeinde das vorsieht.
  7. Segen und Auszug. Nach dem Schlusssegen verlasst ihr die Kirche. Klärt vorher, wo Gratulationen und Spalier stattfinden dürfen.

Was ihr selbst gestalten könnt

Lieder und Kirchenmusik, Trauspruch, Lesungen, Fürbitten, die Form eures Trauversprechens und den Einzug. Auch Rollen lassen sich vergeben, etwa für Trauzeug:innen, Geschwister oder Kinder, die die Ringe bringen oder eine Fürbitte lesen. Ob ihr im Gottesdienst fotografieren oder filmen dürft, regelt jede Gemeinde selbst. Bringt eure Wünsche ins Traugespräch mit.

Ordnet die Feier früh in euren gesamten Hochzeitstag-Ablauf ein. Denkt dabei an Anfahrt, Fotos, Gratulationen und den Weg zur Feier, nicht nur an die Dauer des Gottesdienstes.

In einer anderen Kirche oder mit eigener Pfarrperson heiraten

Ihr müsst nicht in eurer Wohnortgemeinde heiraten. Fragt früh bei der Gemeinde am Trauort, ob die Kirche an eurem Termin frei ist.

  • Evangelisch: Eure Gemeinde stellt eine Zustimmungserklärung aus, das Dimissoriale. Eine Pfarrperson, die ihr kennt, kann euch auch in einer fremden Gemeinde trauen. Sprecht das mit beiden Pfarrämtern ab.
  • Katholisch: Das Pfarramt am Wohnsitz führt meist das Protokoll und erlaubt die Trauung an einem anderen Ort. Ein Priester oder Diakon eures Vertrauens braucht dort die Traubefugnis vom Pfarrer der Traukirche. Für Klosterkirchen sprecht ihr direkt mit der Ordensgemeinschaft.

Klärt außerdem, wer die Trauung ins Kirchenbuch einträgt und ob am Trauort zusätzliche Kosten anfallen.

FAQ

Häufige Fragen zur kirchlichen Trauung

Muss man getauft sein, um kirchlich zu heiraten?

Nicht beide. Katholisch muss mindestens eine:r von euch katholisch sein. Ist die andere Person nicht getauft, braucht ihr eine Dispens, also eine Befreiung durch das Bistum, die das Pfarramt für euch beantragt. Evangelisch gehört mindestens eine:r von euch der evangelischen Kirche an, und dazu gehört die Taufe. Ob die andere Person ungetauft sein darf, regelt jede Landeskirche selbst. Sachsen etwa feiert dann statt der Trauung einen Gottesdienst zur Eheschließung.

Kann man kirchlich heiraten, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?

Katholisch ja, denn der Austritt löscht die Taufe nicht aus. Das Bistum muss die Trauung aber erlauben, und dafür sind Versprechen zum Glauben und zur katholischen Erziehung der Kinder nötig. Evangelisch nennt die EKD den Wiedereintritt als Weg. Je nach Landeskirche reicht es auch, wenn die andere Person evangelisch ist. Ist keine:r von euch evangelisch, verweist die EKD auf einen Segen für eure Partnerschaft.

Können evangelisch und katholisch zusammen kirchlich heiraten?

Ja. Ihr wählt eine Kirche, und der Gottesdienst folgt deren Ordnung. Eine Pfarrperson der anderen Konfession kann mitwirken. Umgangssprachlich heißt das „ökumenische Trauung“, eine eigene Form ist es nicht. Feiert ihr katholisch, braucht ihr eine Erlaubnis für die konfessionsverschiedene Ehe, die meist der Pfarrer selbst erteilt. Feiert ihr evangelisch, braucht die katholische Person zusätzlich eine Dispens von der Formpflicht vom Bistum, damit die Ehe auch katholisch gültig ist.

Kann man nach einer Scheidung kirchlich heiraten?

Evangelisch ja, auch ein zweites Mal. Katholisch ist eine neue Trauung zu Lebzeiten des früheren Ehepartners in der Regel nicht möglich. Das gilt auch, wenn die frühere Ehe die der nichtkatholischen Person war. Ein Kirchengericht kann aber prüfen, ob die frühere Ehe gültig war. Erklärt es sie für ungültig, steht der Trauung nichts mehr im Weg. Hat eine katholische Person früher ohne katholische Trauung und ohne Dispens geheiratet, stellt das Bistum die Ungültigkeit meist in einem einfacheren Verfahren fest.

Kann man kirchlich heiraten ohne Standesamt?

Der Staat verbietet es seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr. Verheiratet seid ihr vor dem Gesetz dann aber nicht, denn eine Ehe entsteht nur vor dem Standesamt. Die evangelische Kirche setzt das Standesamt voraus und sucht nur in Ausnahmefällen mit euch nach einem Weg. Die katholische Kirche hält ebenfalls am Standesamt vorher fest. Ausnahmen brauchen die Zustimmung des Bistums. Ihr nennt dann eure Gründe und bestätigt ausdrücklich, dass die Trauung keine staatliche Wirkung hat.

Welche Unterlagen braucht man für die kirchliche Trauung?

Katholisch braucht die katholische Person einen neu ausgestellten Taufschein, höchstens sechs Monate alt, von der Pfarrei, in der sie getauft wurde. Die andere Person weist nach, dass sie ledig ist, je nach Bistum mit einer Bescheinigung oder einer eidesstattlichen Erklärung. Evangelisch nennt die EKD Personalausweis, Taufschein, Konfirmationsurkunde und Heiratsurkunde, von beiden, soweit vorhanden. Seid ihr noch nicht standesamtlich verheiratet, reicht ihr die Heiratsurkunde nach. Eure Gemeinde gibt euch die verbindliche Liste.

Was kostet eine kirchliche Trauung?

Einen bundesweiten Preis gibt es nicht, jede Gemeinde regelt das selbst. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz schreibt: „Die Trauung ist kostenlos.“ Die evangelische Gemeinde Brannenburg in Bayern nimmt 80 Euro mit Orgel und Mesnerdienst. Für die Konstantin-Basilika in Trier zahlen Paare, die nicht zur Gemeinde gehören, 400 Euro. Besonderer Blumenschmuck, Chor oder zusätzliche Musik kommen oft dazu.

Ist ein Ehevorbereitungsseminar Pflicht?

Katholisch ist das Traugespräch mit dem Ehevorbereitungsprotokoll Pflicht, ein Seminar oder Kurs aber nicht. Das Erzbistum Köln empfiehlt ihn, und im Protokoll wird vermerkt, ob ihr teilgenommen habt. Evangelisch nennt die EKD als Vorbereitung das Traugespräch mit der Pfarrperson. Fragt beim ersten Kontakt, was eure Gemeinde erwartet und welche Kurse es in eurer Nähe gibt.