Ratgeber

Heiraten mit ausländischem Partner oder Partnerin: Diese Unterlagen braucht ihr

Ist eine:r von euch nicht deutsch, braucht das Standesamt mehr als die übliche Liste. Dazu gehören meist ein Ehefähigkeitszeugnis, beglaubigte ausländische Urkunden und Übersetzungen. Hier findet ihr die Unterlagen für jede Situation, die Befreiung durch das Oberlandesgericht und die Fristen, auf die ihr achten müsst.

Aktualisiert am 3. Oktober 2026 · 10 Minuten Lesezeit

Kurz gesagt: Diese Unterlagen braucht ihr

Für die Person ohne deutschen Pass verlangen Standesämter in der Regel:

  • Gültigen Reisepass oder Personalausweis.
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn er sich nicht aus dem Ausweis ergibt.
  • Geburtsurkunde und eine Bescheinigung über den Familienstand.
  • Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaats oder eine Befreiung durch das Oberlandesgericht.
  • Bei Wohnsitz in Deutschland: eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung.
  • Für ausländische Urkunden oft: Apostille oder Legalisation und eine Übersetzung von einer in Deutschland vereidigten Person.

Die deutsche Person bringt die üblichen Unterlagen für die standesamtliche Trauung mit. Alle Urkunden legt ihr im Original vor. Bestellt nichts, bevor euch das Standesamt beraten hat: Berlin und München verlangen bei Auslandsbezug zuerst eine persönliche Beratung oder Auskunft, Hamburg rät ausdrücklich dazu.

Warum es keine Einheitsliste gibt

Ob jemand heiraten darf, richtet sich in Deutschland nach dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 13 EGBGB). Das Standesamt prüft also auch das Recht des Heimatstaats eurer Partnerin oder eures Partners. Es berücksichtigt außerdem, welche Urkunden dieser Staat überhaupt ausstellt. Deshalb sieht die Liste bei jedem Paar anders aus.

Als „Auslandsbezug“ zählt nach Angaben der Stadt München nicht nur eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dazu gehören auch eine Geburt oder Adoption im Ausland und eine frühere Ehe, die im Ausland geschlossen oder geschieden wurde.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Wer bei der Heirat ausländischem Recht unterliegt, soll laut § 1309 BGB erst heiraten, wenn er ein Zeugnis einer Behörde seines Heimatstaats vorlegt. Darin steht, dass der Ehe nach dem Recht dieses Staates nichts entgegensteht. Als Zeugnis gelten auch öffentliche Urkunden eines EU-Staats über die Ehefähigkeit nach der EU-Verordnung 2016/1191 und Bescheinigungen, die eine andere Stelle nach einem Vertrag mit dem Heimatstaat ausstellt.

Das Zeugnis verliert seine Kraft, wenn ihr nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Ausstellung heiratet. Steht darin eine kürzere Frist, gilt diese. Mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse nach dem Münchener CIEC-Übereinkommen stellen laut Auswärtigem Amt Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Schweiz, Spanien und die Türkei aus.

Kein Ehefähigkeitszeugnis und keine Befreiung brauchen in der Regel:

  • Anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und heimatlose Ausländer:innen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Für sie gilt deutsches Recht.
  • Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, laut Oberlandesgericht Bamberg.
  • Wer neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Für diese Person führt das Oberlandesgericht kein Befreiungsverfahren durch.

Subsidiär Schutzberechtigte brauchen laut Oberlandesgericht Bamberg in aller Regel trotzdem eine Befreiung.

Checkliste: Unterlagen nach eurer Situation

So beschreiben es die Standesämter in Berlin, Hamburg und München und die Oberlandesgerichte. Die verbindliche Liste nennt euch euer Standesamt.

Partner:in aus der EU

Reisepass oder Personalausweis, Geburtsurkunde, Nachweis des Familienstands und Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaats. Bestimmte öffentliche Urkunden aus EU-Staaten brauchen keine Apostille und keine Legalisation. Mit einem mehrsprachigen EU-Formular kann die Übersetzung entfallen.

Partner:in aus einem Staat außerhalb der EU

Reisepass, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Geburtsurkunde, Bescheinigung über den Familienstand, Ehefähigkeitszeugnis und eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (Hamburg: höchstens vier Wochen alt). Ausländische Urkunden meist mit Apostille oder Legalisation und vollständiger Übersetzung.

Heimatstaat stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus

Antrag auf Befreiung beim Standesamt. Dazu Nachweise zu Identität, Staatsangehörigkeit, Abstammung und Familienstand, alle im Original. Nachweise zum Familienstand dürfen höchstens sechs Monate alt sein. Wer in Deutschland lebt und nicht aus der EU kommt, zeigt einen gültigen Aufenthaltstitel, etwa ein Visum. Für die Gebühr gebt ihr beide euer monatliches Nettoeinkommen an.

Geschieden oder verwitwet

Alle früheren Ehen und ihre Auflösung angeben. Die Auflösung der letzten Ehe belegt ihr etwa mit Sterbeurkunde, Eheregister oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Wurde die letzte Ehe nicht vor einem deutschen Standesamt geschlossen, weist ihr auch die Auflösung früherer Ehen nach. Hamburg verlangt bei Heirat oder Scheidung im Ausland alle Heiratsurkunden und alle rechtskräftigen Scheidungsurteile mit Übersetzung.

Eingebürgert oder im Ausland geboren

Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis. Wer im Ausland geboren und von Geburt an deutsch ist, bringt den deutschen Registerausdruck mit oder, falls die Geburt nie in Deutschland beurkundet wurde, die ausländische Geburtsurkunde.

Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses

Stellt der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis aus, kann die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts davon befreien (§ 1309 Abs. 2 BGB). Zuständig ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk euer Standesamt liegt, in Berlin das Kammergericht. Das Gericht prüft dann anstelle der ausländischen Behörde, ob der Ehe nach dem Heimatrecht etwas entgegensteht.

  1. Eheschließung anmelden. Die Befreiung setzt die Anmeldung voraus.
  2. Antrag beim Standesamt stellen. Direkt beim Oberlandesgericht geht es nicht. Das Standesamt nimmt den Antrag auf, berät euch zu den Urkunden und schickt die Akte weiter.
  3. Abwarten. Das Oberlandesgericht Celle nennt in der Regel drei bis acht Wochen, das Oberlandesgericht Bamberg in der Regel sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Fehlen Urkunden, dauert es länger. Nach dem Stand fragt ihr beim Standesamt; ein Besuch beim Gericht beschleunigt nichts.
  4. Innerhalb von sechs Monaten heiraten. So lange gilt die Befreiung.

Die Gebühr liegt bundesweit zwischen 15 und 305 Euro. Sie richtet sich unter anderem nach eurem Einkommen und nach dem Aufwand. Brauchen beide eine Befreiung, zahlen nach Angaben des Oberlandesgerichts Bamberg beide. Welche Urkunden aus welchem Land anerkannt werden, steht im Länderverzeichnis des Oberlandesgerichts Bamberg.

Apostille, Legalisation und Übersetzung

Ob eine ausländische Urkunde einen Echtheitsnachweis braucht, entscheidet die Stelle in Deutschland, bei der ihr sie vorlegt. Maßgeblich ist der Staat, der die Urkunde ausgestellt hat:

  • Apostille: Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens bestätigen ihre Urkunden selbst. Die Apostille stellt eine Behörde des Ausstellungsstaats aus.
  • Legalisation: Für andere Staaten bestätigt die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Ausstellungsstaat die Urkunde, meist erst nach einer Beglaubigung durch dortige Behörden. Das kostet derzeit 28,11 bis 37,41 Euro pro Urkunde. In einigen Staaten legalisieren die deutschen Vertretungen nicht mehr; dort prüfen sie Urkunden auf Bitte des Standesamts.
  • Ohne Förmlichkeit: Bestimmte Urkunden aus EU-Staaten und mehrsprachige Personenstandsurkunden nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen brauchen weder Apostille noch Legalisation.
  • Übersetzung: Fremdsprachige Urkunden übersetzt in der Regel eine in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte Person, direkt aus der Originalsprache. Berlin verlangt bei arabischer, griechischer, hebräischer oder kyrillischer Schrift, dass Namen nach festen Normen übertragen werden.

Beeidigte Übersetzer:innen findet ihr in der Datenbank der Justiz. Urkunden dürft ihr nicht verändern, lochen oder laminieren. Versteht eine:r von euch nicht genug Deutsch, muss bei der Anmeldung eine beeidigte Person dolmetschen. Klärt mit eurem Standesamt, ob ihr sie auch für die Trauung braucht.

Wenn ihr die Trauung selbst im Ausland plant, erklärt unser Ratgeber zum Heiraten im Ausland und zur Nachbeurkundung die Unterlagen nach der Hochzeit.

Scheidung im Ausland: Anerkennung in Deutschland

Eine Scheidung im Ausland wirkt in Deutschland meist erst, wenn die Landesjustizverwaltung sie nach § 107 FamFG anerkannt hat. Ausnahmen: Ein Gericht oder eine Behörde des Staates, dem beide damals ausschließlich angehörten, hat geschieden. Oder die Scheidung stammt aus einem EU-Staat außer Dänemark, und das Verfahren begann nach dem 1. März 2001 oder nach dem EU-Beitritt des Staates. Die Anerkennung kostet zwischen 15 und 305 Euro und kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Fragt früh, ob ihr sie braucht.

Fristen: Was wie lange gilt

Ehefähigkeitszeugnis

6 Monate ab Ausstellung, außer es nennt eine kürzere Frist

Befreiung

6 Monate Gültigkeit laut § 1309 BGB

Familienstand

höchstens 6 Monate alt bei Vorlage im Befreiungsverfahren

Nach der Anmeldung habt ihr sechs Monate Zeit für die Trauung. Geburtsurkunden unterliegen laut Oberlandesgericht Bamberg keiner Frist, solange sie nicht zugleich den Familienstand nachweisen. Plant für Urkunden aus dem Ausland, Apostille oder Legalisation und Übersetzung genug Zeit ein. Wie lange das dauert, hängt vom Staat ab.

Was kostet die Anmeldung mit ausländischem Partner?

Die Gebühren legen Länder und Städte fest. Beispiele von offiziellen Seiten:

  • Berlin: 45 Euro für die Anmeldung, dazu 45 Euro je Person, für die ausländisches Recht gilt. Eine Versicherung an Eides statt kostet 30 Euro.
  • Hamburg: mindestens 74,50 Euro für die Anmeldung.
  • München: 25 Euro für die schriftliche Erstauskunft. Meldet ihr beim selben Standesamt an, wird sie auf die Gebühr angerechnet.
  • Befreiung und Anerkennung einer Scheidung: jeweils 15 bis 305 Euro, je nach Einkommen und Aufwand.
  • Legalisation: 28,11 bis 37,41 Euro pro Urkunde.

Dazu kommen Kosten für ausländische Urkunden und Übersetzungen. Sie hängen vom Staat und vom Umfang ab.

So geht ihr Schritt für Schritt vor

  1. Zuständiges Standesamt finden. Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz einer Person. Lebt ihr beide im Ausland, ist es das Standesamt am Trauort. Bucht dort die Beratung oder Erstauskunft.
  2. Persönliche Liste bekommen. Nennt Staatsangehörigkeiten, Geburtsorte, frühere Ehen und Scheidungen vollständig.
  3. Urkunden beschaffen. Bestellt Urkunden im Heimatstaat und lasst Apostille oder Legalisation anbringen. Achtet auf die sechs Monate beim Familienstand und beim Ehefähigkeitszeugnis.
  4. Übersetzen lassen. Erst wenn das Standesamt die Form bestätigt hat.
  5. Gemeinsam anmelden. Falls nötig, stellt ihr dabei den Antrag auf Befreiung. Ist eine:r verhindert, geht die Anmeldung mit schriftlicher Vollmacht.
  6. Trautermin festlegen und Namen klären. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit gelten eigene Regeln, die unser Ratgeber zur Namensänderung nach der Hochzeit erklärt.
FAQ

Häufige Fragen zur Heirat mit ausländischem Partner

Welche Unterlagen braucht man, um mit ausländischem Partner in Deutschland zu heiraten?

Die ausländische Person braucht in der Regel einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, einen Nachweis der Staatsangehörigkeit, eine Geburtsurkunde, einen Nachweis des Familienstands und ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaats. Ausländische Urkunden brauchen oft eine Apostille oder Legalisation und eine Übersetzung von einer in Deutschland vereidigten Person. Die deutsche Person bringt die üblichen Unterlagen mit. Lasst euch zuerst vom Standesamt beraten, denn die genaue Liste hängt vom Heimatstaat ab.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wie lange ist es gültig?

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung einer Behörde des Heimatstaats. Sie bestätigt, dass der Ehe nach dem Recht dieses Staates nichts entgegensteht. Verlangt wird es nach § 1309 BGB von allen, für die bei der Heirat ausländisches Recht gilt. Es verliert seine Kraft, wenn ihr nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Ausstellung heiratet. Steht im Zeugnis eine kürzere Frist, gilt diese.

Was tun, wenn das Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt?

Dann kann die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts von der Pflicht befreien. Das heißt Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Ihr stellt den Antrag beim Standesamt, bei dem ihr die Eheschließung anmeldet, nicht direkt beim Gericht. Das Standesamt bereitet ihn vor und schickt die Unterlagen weiter. In Berlin entscheidet das Kammergericht. Die Befreiung gilt sechs Monate.

Wie lange dauert die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und was kostet sie?

Das Oberlandesgericht Celle nennt in der Regel drei bis acht Wochen, das Oberlandesgericht Bamberg in der Regel sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Fehlende Urkunden verlängern das Verfahren. Die Gebühr liegt bundesweit zwischen 15 und 305 Euro und richtet sich unter anderem nach eurem Einkommen und dem Aufwand. Brauchen beide eine Befreiung, zahlt ihr nach Angaben des Oberlandesgerichts Bamberg für beide.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?

Beide bestätigen, dass eine ausländische Urkunde echt ist. Die Apostille stellt eine Behörde des Staates aus, aus dem die Urkunde stammt. Das gilt für Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Die Legalisation macht die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Ausstellungsstaat, meist erst nach einer Beglaubigung durch dortige Behörden. Sie kostet laut Auswärtigem Amt derzeit 28,11 bis 37,41 Euro pro Urkunde. Welche Form ihr braucht, entscheidet euer Standesamt.

Brauchen Partner:innen aus der EU eine Apostille oder Übersetzung?

Für viele Urkunden nicht. Die EU-Verordnung 2016/1191 befreit bestimmte öffentliche Urkunden aus anderen EU-Staaten von Apostille und Legalisation. Liegt ein mehrsprachiges EU-Formular bei, kann die Übersetzung von Urkunden zu Geburt, Ehe, Familienstand und Wohnsitz entfallen. Auch mehrsprachige Urkunden nach den CIEC-Übereinkommen sind von jeder Förmlichkeit befreit. Ein Ehefähigkeitszeugnis oder ein vergleichbarer Nachweis bleibt trotzdem nötig.

Wer darf ausländische Urkunden für das Standesamt übersetzen?

In der Regel eine in Deutschland öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin oder ein solcher Übersetzer. Eigene Übersetzungen reichen nicht. Übersetzt wird direkt aus der Originalsprache ins Deutsche. Das Oberlandesgericht Bamberg akzeptiert auch Übersetzungen aus dem Ausland, wenn eine in Deutschland beeidigte Person sie bestätigt, und Übersetzungen von Fachleuten, die in einem EU-Staat dafür zugelassen sind. Passende Personen findet ihr in der Datenbank justiz-dolmetscher.de.

Muss eine Scheidung im Ausland in Deutschland anerkannt werden?

Oft ja. Eine Scheidung im Ausland gilt in Deutschland meist erst, wenn die Landesjustizverwaltung sie nach § 107 FamFG anerkannt hat. Das ist nicht nötig, wenn ein Gericht oder eine Behörde des Staates geschieden hat, dem beide damals ausschließlich angehörten. Auch Scheidungen aus EU-Staaten außer Dänemark brauchen kein Verfahren, wenn es nach dem 1. März 2001 oder nach dem EU-Beitritt des Staates begann. Die Gebühr liegt zwischen 15 und 305 Euro.